Müde, schwere Beine, Krampfadern - Venenleiden sind eine Volkskrankheit. Eine gute Nachricht: Niedrige Temperaturen bringen Entspannung für die Beine. Die Blutgefäße ziehen sich zusammen, damit der Körper nicht auskühlt - das entlastet die Venen. Auch in der kalten Jahreszeit sollten Venenpatienten auf ihre Beingesundheit achten, dies gelingt mit einfachen Tipps.
- Die Basistherapie bei Venenleiden sind medizinische Kompressionsstrümpfe. Der Arzt kann sie bei medizinischer Notwendigkeit verordnen.
- Bewegung aktiviert die Muskeln und unterstützt die darin eingebetteten Venen, das sauerstoffarme Blut zum Herzen zurückzuleiten.
- Auch im Winter ist regelmäßiges Trinken wichtig, damit das Blut dünnflüssig bleibt.
- Im Büro und im Auto sollte man lieber leichte Schuhe anstatt gefütterte Boots oder Stiefel tragen. Denn bei Wärme weiten sich die Venen und die Beine können anschwellen.
- Für die Venen sind kurze, warme Duschen besser als lange, heiße Vollbäder. Werden zum Schluss die Unterschenkel kalt abgebraust, können sich die Gefäße zusammenziehen.
- Venenpatienten sollten auf eine angemessene Raumtemperatur achten. Etwa 20 Grad im Wohnbereich lautet die Empfehlung des Bundesumweltamtes.
Medizinische Kompressionsstrümpfe sind die Basistherapie bei Krampfadern, erhöhtem Thromboserisiko oder schweren Beinen in der Schwangerschaft. Sie unterstützen während der Bewegung die Funktion der Muskelgelenkpumpe, so dass die zwischen den Muskeln liegenden Venen wieder ausreichend zusammengedrückt werden. Dadurch schließen die Venenklappen besser, um das Blut zum Herzen zu leiten. So fühlen sich mit medizinischen Kompressionsstrümpfen die Beine wieder leichter und entspannter an.
Der Arzt kann bei medizinischer Notwendigkeit medizinische Kompressionsstrümpfe grundsätzlich zweimal jährlich verordnen (wie mediven elegance, mediven for men von medi). Denn bei regelmäßigem Tragen lässt der Kompressionsdruck nach etwa sechs Monaten nach. Im medizinischen Fachhandel (beispielsweise Sanitätshaus) werden die Strümpfe angemessen, es gibt Serien- und Maßversorgungen.
Erstattung der Krankenkasse, gesetzliche Zuzahlung und wirtschaftliche Aufzahlung bei Kompressionsstrümpfen
Die Krankenkassen verpflichten ihre Versicherten über 18 Jahren zu einer gesetzlichen Zuzahlung, die bei Kompressionsstrümpfen mindestens fünf und maximal zehn Euro beträgt. Eine wirtschaftliche Aufzahlung wird zusätzlich berechnet, wenn der Fachhandelspreis für das Hilfsmittel über dem Erstattungspreis der Krankenkassen liegt. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Produkt qualitativ höherwertiger ist, als die Krankenkasse es für notwendig hält. Auch Zusätze, die über die medizinische Notwendigkeit hinausgehen, fallen darunter (wie Po-Forming, Swarovski® Kristalle* bei mediven).
Der Sanitätsfachhandel berät über leichte, mittlere und kräftige Ausführungen bei Kompressionsstrümpfen wie mediven elegance, mediven plus oder mediven forte. Viele Informationen dazu bietet der virtuelle mediven Strumpffinder unter www.medi.biz/strumpffinder
Es gibt zahlreiche Ausstattungsdetails und eine große Farbvielfalt, darunter fünf Hauttöne und die Trendfarben Royalblau und Violett.
Der Ratgeber "Venenleiden" ist beim medi Verbraucherservice, Telefon 0921 912-750, E-Mail verbraucherservice@medi.de erhältlich. Surftipps: www.medi.de mit Händlerfinder.
*Swarovski® ist eine eingetragene Handelsmarke der Swarovski AG.