Für Patienten, die auf ein lebensrettendes
Spenderorgan warten, hat der Beschluss des Bundestags zur Reform des
Transplantationsgesetzes wieder Hoffnung gebracht. Hoffnung auf ein
Überleben, Weiterleben, auf eine Zukunft. Die Freude über die längst
überfällige Verbesserung von Abläufen in den Kliniken wird allerdings
durch eine gewisse Fassungslosigkeit getrübt. Da wird jahrzehntelang
mit Kampagnen für die Organspende geworben, wird all jenen mit
erhobenem Zeigefinger ins Gewissen geredet, die einer Organentnahme
nach dem Hirntod nicht zustimmen wollen. Und am Ende stellt sich
heraus, dass viele Kliniken entweder nicht willens oder aufgrund von
schlechten Rahmenbedingungen nicht in der Lage sind, vorhandene
potenzielle Organspenden zu nutzen. Gesundheitsminister Jens Spahn
hat deshalb mit seinem Gesetzesentwurf den richtigen Hebel angesetzt.
Bevor bei einem solch sensiblen Thema moralischer Druck auf die
Bürger ausgeübt wird, hat er erst einmal dafür gesorgt, dass die
Bedingungen für die Krankenhäuser stimmen; dass endlich auch die
Grundlage für eine angemessene Beratung und Begleitung von Patienten
und deren Angehörigen in einer solchen Ausnahmesituation geschaffen
wird. Erst wenn das funktioniert, darf die Politik den nächsten
Schritt gehen und über eine grundsätzliche Regelung für die
persönliche Entscheidung zur Organspende diskutieren. Das wiederum
ist der schwierigste Teil der Debatte. Bleibt es bei der aktuellen
expliziten Zustimmung oder kommt eine Widerspruchslösung? Für beide
Modelle gibt es nachvollziehbare Argumente.
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