Missbrauch von Einsamkeit, Betrug durch eingesetzte
Betreuer, Verletzung der Würde pflegebedürftiger Patienten -
allmählich wird die Tabuzone durchbrochen und dieses wichtige, von
der Gesellschaft weitgehend ignorierte Thema ans Licht geholt. Erst
vor kurzem wurde in der ARD-Talkshow Sandra Maischberger heftig
darüber diskutiert. Den Hintergrund bilden offenbar extreme
Konkurrenzkämpfe der Pflegedienst untereinander und die damit
zusammenhängende, oft undurchsichtige Verflechtung von
amtsgerichtlich eingesetzten Betreuern für pflegebedürftige
Patienten. Immer wieder fällt hierbei die intransparente Beauftragung
bestimmter Pflegedienstleister durch diese Betreuer auf, ohne dass
der betreffende Patient davon in Kenntnis gesetzt wird oder vorab
sein Einverständnis eingeholt wird.
Beispiele wie das der 77jährigen Berlinerin Isa Marie Richter sind
offenbar keine Einzelfälle. Sie werfen die Frage auf, wie es einem
Betreuer prinzipiell möglich sein kann, gegen den ausdrücklichen
Willen der Patientin einen Wechsel des Pflegedienstes zu veranlassen.
Im speziellen Fall kündigte die Patientin einen zuvor durch den
amtsgerichtlich eingesetzten Betreuer, den Diplom-Sozialarbeiter
Klaus S., neu abgeschlossenen Pflegevertrag. Zuvor hatte dieser ohne
jede Begründung und ohne Wissen der Patientin den Vertrag mit dem
bisherigen Pflegedienst E. gekündigt, obwohl dieser Isa Richter seit
mehreren Jahren und ohne jede Beschwerde gepflegt hatte. Die
Mitarbeiterin des Pflegedienstes E. war vom ersten Tag an dieselbe,
zwischen der Patientin und ihr hatte sich im Laufe der Jahre ein sehr
vertrauensvolles Verhältnis ergeben. Diesen Pflegevertrag zu beenden,
war keinesfalls im Sinne der Patientin.
Über die Motive von Klaus S., den überraschenden Wechsel zu
veranlassen, kann nur spekuliert werden. Die Patientin äußerte sehr
deutlich ihre Missbilligung und verlangte vom Betreuer, seine
eigenmächtig getroffene Entscheidung umgehend rückgängig zu machen.
Der Streit eskalierte, als die Patientin ihre Tochter in Kenntnis
setzte und sie um Hilfe bat. Als die Tochter an der Wohnung ihrer
Mutter eintraf, verwehrte ihr Klaus S. den Zugang. Die Tochter wollte
sich jedoch nicht abweisen lassen, so dass der Betreuer die Polizei
rief, um sich durchzusetzen. Als die Patientin auf Einsetzung ihres
bisherigen Pflegedienstes E. beharrte, drohte der Betreuer der
Tochter und dem Sohn der Patientin telefonisch an, Frau Richter in
eine geschlossene psychiatrische Anstalt einweisen zu lassen, da sie
nicht mehr geschäftsfähig sei. Dem Pflegedienst E. drohte er mit
anonymen Anzeigen bei Pflegekassen und Behörden.
Das Vertrauensverhältnis zwischen der Patientin und dem amtlich
eingesetzten Betreuer war restlos zerstört. Isa Richter fühlte sich
entmündigt und stellte beim zuständigen Amtsgericht umgehend einen
Antrag auf einen Wechsel des Betreuers. Als Begründung gab sie den
kompletten Vertrauensverlust an. Eine so wichtige Entscheidung wie
den Wechsel zu einem anderen Pflegedienst über den Kopf der
Betroffenen hinweg zu treffen und ihr sowie ihren Angehörigen noch zu
drohen, sollte man seiner Entscheidung nicht zustimmen, sei nicht
hinnehmbar.
Isa Richter vermutete eine spezielle Verbindung zwischen dem
Betreuer und dem Pflegedienst S. Sie erstattete Strafanzeige wegen
Nötigung und Missbrauchs der dem Betreuer eingeräumten amtlichen
Vollmachten und hofft, dadurch die Motive und mögliche Verstrickungen
von Klaus S. mit dem Pflegedienst S. ans Licht zu bringen.
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Serge Wolkow
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