192.382.399,64 EUR - in Worten: über 192
Mio. EUR! - das ist die Summe der von der casusQuo GmbH
erwirtschafteten kumulierten Retaxierungen bis Anfang März 2019. Seit
mittlerweile sechzehn Jahren prüft das Unternehmen im Auftrag
zahlreicher gesetzlicher Krankenkassen deren Krankenhausrechnungen
auf sachliche und rechnerische Richtigkeit. Die Notwendigkeit dieser
Prüfungen wurde im November 2018 ausdrücklich durch einen Beschluss
des Bundesverfassungsgerichts bekräftigt.
Die von casusQuo retaxierten Summen kommen den beauftragenden
Krankenkassen und damit der Solidargemeinschaft der GKV unmittelbar
zugute. Die Bandbreite der Einzelfälle und der erzielten
Retaxierungen ist dabei sehr groß. Nicht alle Fälle sind so
spektakulär wie die Extremeinsparung in Höhe von über 790.000 EUR in
einem Einzelfall aus 2018. Dabei hatte das Krankenhaus ein
Zusatzentgelt 145-mal zu viel abgerechnet. Dies wurde nach der
Intervention seitens casusQuo korrigiert. Dennoch zeigt so ein Fall,
dass auf eine dezidierte Prüfung nicht verzichtet werden kann. Auch
viele Retaxierungen in der Größenordnung von bis zu 70.000 EUR sind
auf die Korrektur von Zusatzentgelten zurückzuführen. Dies geschieht
etwa, wenn zu hohe Mengen bei verabreichten Medikamenten oder eine
überhöhte Zahl an Beatmungsstunden kodiert werden. Das Gros der
Einsparungen in der Krankenhausabrechnungsprüfung entsteht durch die
zahlreichen, auf den ersten Blick weniger spektakulären Einzelfälle,
für die immer wieder die Kompetenz der casusQuo-Mitarbeiter(innen)
gefragt ist.
Da ist etwa der Fall des 80-Jährigen, für den die Implantation
eines neuen Herzschrittmachers abgerechnet wurde, obwohl es sich nur
um einen Batteriewechsel beim bereits implantierten Schrittmacher
handelte. Die Rechnungsdifferenz: fast 16.000 EUR.
Gut 8.500 EUR betrug die Retaxierung für den Fall, bei dem nach
Daumenamputation nicht etwa der abgetrennte Daumen wieder angenäht,
sondern nur der Stumpf versorgt wurde.
Und der Einzelfall, in dem ein bestehendes Cochlea-Implantat im
Rahmen einer OP neu positioniert wurde, führt eben auch zu einer um
über 24.000 EUR niedrigeren Rechnung als das Einsetzen eines neuen
Cochlea-Implantats, das vom Krankenhaus zunächst abgerechnet wurde.
"Dass die Krankenhauslobby neuerdings die Abrechnungsprüfung
insgesamt in Frage stellt und dabei mit dem PpSG Unterstützung vom
Gesetzgeber erhält, ist vor dem Hintergrund solcher Fälle völlig
unverständlich", so casusQuo-Geschäftsführer Udo Halwe. "Denn von
unserer Arbeit profitiert die gesamte Solidargemeinschaft der GKV."
Pressemitteilung
Kontakt casusQuo GmbH:
Elke Lütkemeier (Marketing)
Email: elke.luetkemeier@casusquo.de
Telefon: 0511-93644-241
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