Der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG) erinnert zum Start
der Camping-Saison an die vorgeschriebenen Prüfungen für
Flüssiggas-Anlagen in privat genutzten Caravans und Reisemobilen:
Spätestens alle zwei Jahre muss ein ausgebildeter Sachkundiger den
einwandfreien Zustand bestätigen.
Wohnmobil-Fans fiebern dem Start der Camping-Saison entgegen und
freuen sich auf die ersten Fahrten ins Grüne. Was sie dabei auf
keinen Fall vergessen sollten, sind die geltenden Prüfpflichten für
privat genutzte Freizeitfahrzeuge. Spätestens alle zwei Jahre muss
sich ein ausgebildeter Sachverständiger davon überzeugen, dass die
Flüssiggas-Anlage an Bord keine Mängel aufweist. Unabhängig von
diesem Zweijahres-Rhythmus besteht zusätzlich eine Prüfpflicht, wenn
Änderungen an der Gasanlage vorgenommen wurden - also zum Beispiel
ein Gasgerät ausgetauscht wurde. Auch dann muss ein Sachkundiger
hinzugezogen werden. Wichtig außerdem für stolze Neubesitzer eines
Wohnmobils oder Caravans: Liegt dem Fahrzeug keine
Herstellerbescheinigung bei, dass die Flüssiggas-Anlage gemäß der
Norm DIN EN 1949 eingebaut wurde, ist auch in diesen Fällen eine
Prüfung der Gasanlage vor der ersten Inbetriebnahme Vorschrift.
Zuständig für die Prüfung der Gasanlagen sind sogenannte Sachkundige
nach G 607, einem Arbeitsblatt, das die Pflichten und Fristen regelt.
Einen Sachkundigen in ihrer Nähe können Wohnmobil- oder
Caravanbesitzer ganz einfach online finden unter
www.gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de.
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und
wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger
verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird als
Kraftstoff (Autogas), für Heiz- und Kühlzwecke, in Industrie und
Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.
Pressekontakt:
Sabine Egidius
Tel.: 030 / 29 36 71 - 22
E-Mail: presse@dvfg.de
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