fit und munter - „Hyperthermie bei Krebs und Kostenerstattung werden europaweit diskutiert“

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„Hyperthermie bei Krebs und Kostenerstattung werden europaweit diskutiert“

Oncotherm erläutert „Elektrohyperthermie“ auf britischem Krebskongress „European Oncology Convention“
Beim Internationalen Krebskongress “European Oncology Convention" 2019 in Birmingham (26.-27. März 2019) stellt das Medizintechnology-Unternehmen Oncotherm Möglichkeiten der loko-regionalen Hyperthermie bei Krebs vor ( Stand 362). Prof. Dr. András Szász, Begründer der loko-regionalen Hyperthermie (Oncothermie) spricht über „Modulated electrohyperthermia (mEHT) for advanced malignant tumors (R 12, Mittw., 12.30 Uhr).

Die European Oncology Convention ist eine der wichtigsten Fachveranstaltungen Europas für die Onkologie. Zur Veranstaltung erwartet werden mehr als 2.000 Repräsentanten von Kliniken und Forscher aus Großbritannien und Europas öffentlichen und privaten Krankenhäusern. Die Messe versteht sich als Plattform für Kliniker, um die neuesten Entwicklungen und Technologien in der Prävention, Diagnose und Behandlung von Krebserkrankungen zu diskutieren.

„Wenn britische Bürger die Chancen der Hyperthermie nutzen wollen, stehen sie in ihrer Heimat vor dem Problem, dass hier die Kosten nicht übernommen werden“, sagt Prof. Dr. Szász, Begründer der regional einsetzbaren Hyperthermie (Oncothermie). Die Hyperthermie ist die künstliche Überwärmung des ganzen Körpers oder einzelner Teilbereiche (loko regionale Hyperthermie).
Hyperthermie gehört nicht zum Leistungskatalog des britischen National Health Service, des staatlichen Gesundheitssystems in Großbritannien und Nordirland. Laut National Institute for Health & Care Excellence (NICE), das Arzneimittel für den NHS genehmigt, sind Medikamente und Therapien in Großbritannien nur zugelassen, wenn sie verlässliche Studien bestanden haben. Im Behandlungsverzeichnis der NHS finden sich so für Krebs die Strahlen –und Chemotherapie. In den Niederlanden und in der Schweiz sind seit vergangenem Jahr die Kassen verpflichtet, die Kosten der Hyperthermie bei ausgewählten Krebserkrankungen zu tragen, nachdem eine Wirtschaftlichkeits-Zweckmäßigkeitsstudie durchgeführt worden ist.

In Deutschland sind die Aufwendungen für eine Hyperthermie-Behandlung von den Krankenkassen zwar keine Standardleistung. Die Kassen können die Kosten der Therapie bei bestimmten Tumorerkrankungen übernehmen, sofern diese Therapie an Kliniken erfolgt, die die Qualitätsrichtlinien der European Society for Hyperthermic Oncology (ESHO) erfüllen und entsprechende Vereinbarungen mit den Krankenkassen bestehen. So bietet seit Sommer 2018 das Klinikum Chemnitz als erstes Krankenhaus in Sachsen Hyperthermie an. Die Krankenkassen decken die Kosten bei bestimmten Indikationen. Der Behandlung und Kostenübernahme muss ein Votum einer Konferenz von Fachärzten und medizinischen Mitarbeitern der Klinik zu Grunde liegen, die jede Erkrankung individuell erörtern. Prof. Dr Szász: „Die Rechtsprechung sieht zwar vor, dass auch Therapien außerhalb des Leistungskatalogs akzeptiert werden, wenn zum Beispiel bei einer lebensbedrohenden Erkrankung keine anerkannten Leistungen mehr zur Verfügung stehen. Die Hyperthermie gilt zwar oft schon als vierte Säule der Onkologie. Es ist anzustreben, dass sie auch so von den Krankenkassen behandelt wird.“

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