Berlin, 3. April 2019. Die Hessische Landesregierung wird entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag einen Antrag zum Verbot sogenannter Konversions- oder Reparationstherapien in den Bundesrat einbringen. Damit sind Behandlungen gemeint, die darauf abzielen, Homosexualität als eine Erkrankung aufzufassen und zu „heilen“.
Laut Hessischem Ministerium für Soziales und Integration planen die Länder Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein in der kommenden Woche gleichlautende Beschlüsse zu fassen, um die Initiative dann als Mehrländerantrag für den Bundesrat am 12. April einzubringen.
„Wir begrüßen die Hessische Initiative ausdrücklich“, erklärt Cornelia Bajic, 1. Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ), „Homosexuelles Verhalten, homosexuelles Begehren oder sexuelle Identität sind für homöopathische Ärzte grundsätzlich keine Krankheit und auch keine behandlungswürdige Normabweichung“, so Bajic weiter.
Die wissenschaftliche Forschung zum Thema zeige, dass Homosexualität keine Erkrankung sei und daher auch keiner Behandlung bedarf. „Es kann allerdings vorkommen, dass ein Patient während einer ärztlich-homöopathischen Behandlung im ausführlichen Arzt-Patient-Gespräch seine Homosexualität erkennt – und sie zu leben beginnt“, erklärt Bajic. Und das sei gut so.
Damit distanzieren sich die homöopathischen Ärzte in Deutschland ausdrücklich von Verlautbarungen des Bundes Katholischer Ärzte (BKÄ), der auf seiner Internetseite neben Psychotherapien auch die Homöopathie als mögliche Behandlungsmethode bei Homosexualität nennt.
Online finden Sie diese Pressemitteilung unter: www.dzvhae.de/?p=3121
Pressekontakt: Björn Bendig
Pressesprecher Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ)
Hauptstadtbüro Integrative Medizin und Gesundheit
Axel-Springer-Str. 54B, 10117 Berlin
bjoern.bendig@dzvhae.de
Tel. 030 – 325 97 34 -13
Fax. 030 – 325 97 34 -19