Künftig soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)
niedergelassenen Ärzten oder Krankenhäusern die Verordnung von
Arzneimitteln bei der Therapie kleiner oder spezieller
Patientengruppen untersagen dürfen, sofern sie nicht an der
geforderten anwendungsbegleitenden Datenerhebung teilnehmen. So sieht
es das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
(GSAV) vor, das heute in erster Lesung im Bundestag behandelt wird.
Patienten mit seltenen Erkrankungen müssten dann mit Einschränkungen
ihrer Therapie rechnen.
"Besonders auf dem Land sind damit Versorgungslücken für Patienten
mit seltenen Erkrankungen zu erwarten. Denn es ist unwahrscheinlich,
dass in jeder Region Deutschlands gerade für diese neue Therapie ein
teilnehmendes Zentrum vorhanden ist", sagt Dr. Hermann Kortland,
stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der
Arzneimittel-Hersteller (BAH). Wirke der behandelnde Arzt an der
Datenerhebung nicht mit, bedeute dies für den Patienten faktisch den
Ausschluss von Leistungsansprüchen auf zugelassene und mit einem
positiven Risiko-Nutzen-Verhältnis versehene Arzneimittel.
Weiterhin sieht der Gesetzentwurf Hinweise des G-BA zur
Austauschbarkeit von Biosimiliars vor. Diese Hinweise dürfen die
Therapiefreiheit des Arztes aber nicht einschränken. Bei der Frage,
ob ausgetauscht wird oder nicht, sollten ausschließlich medizinische,
nicht aber wirtschaftliche Erwägungen eine Rolle spielen.
Der Gesetzgeber plant im GSAV darüber hinaus, der Vielfalt der
Anbieter und der Gewährleistung einer unterbrechungsfreien und
bedarfsgerechten Arzneimittelversorgung bei Rabattverträgen Rechnung
zu tragen.
Kortland: "Diese Absicht ist grundsätzlich gut und richtig.
Allerdings muss man das alles noch konkretisieren, um den
Krankenkassen keine Schlupflöcher zu lassen. Unser Vorschlag dazu
steht: Wenn sich der Gesetzgeber darauf festlegt, dass zum einen bei
Ausschreibungen verbindlich drei Anbieter den Zuschlag bekommen, und
zum anderen diese Dreipartnerklausel - beispielsweise durch
Preisabstandsregelungen - nicht ausgehebelt werden darf, stärkt dies
die Versorgungssicherheit. Wenn der Gesetzgeber das berücksichtigt,
wird die Sache wirklich rund."
Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) ist der
mitgliederstärkste Branchenverband der Arzneimittelindustrie in
Deutschland. Er vertritt die Interessen von rund 400
Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland ca. 80.000 Mitarbeiter
beschäftigen. Das Aufgabenspektrum des BAH umfasst sowohl die
verschreibungspflichtigen als auch die nicht
verschreibungspflichtigen Arzneimittel sowie die stofflichen
Medizinprodukte. Unter www.bah-bonn.de gibt es mehr Informationen zum
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