Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes zur
Erste-Hilfe-Ausbildung von Sportlehrern fordern Notfallmediziner
zügige Verbesserungen in der Praxis. Der Sprecher des "Arbeitskreises
Notfallmedizin" in der "Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie
und Intensivmedizin" (DGAI), Professor Dr. med. Jan-Thorsten Gräsner,
rät, dass Sportlehrer mindestens alle zwei Jahre in
Herz-Lungen-Wiederbelebung und in Erster-Hilfe geschult werden
sollten. Damit seien sie für eventuelle Notfälle und Unfälle im
Unterricht gut vorbereitet: "Es kann nicht sein, dass Schüler
heutzutage Herzdruckmassage lernen, die Lehrer aber außen vor
bleiben", sagt Gräsner. Die Lehrer hätten nicht nur die Pflicht,
kompetent zu helfen. Sie hätten gleichzeitig auch eine
Vorbildfunktion. Hinzu komme: Der Sportunterricht berge viele
Gefahren für Verletzungen und Notfallsituationen.
Gräsner schlägt vor, das Training für die Lehrkräfte mit der
Kampagne "Schüler retten leben" der DGAI zu verbinden: Im Rahmen
dieses Projektes werden immer mehr Schüler deutschlandweit in
Herz-Lungen-Wiederbelebung ausgebildet. Vorreiter sind hier
Bundesländer wie Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern, wo die
lebensrettenden Techniken regelmäßig in Sport und Biologie vermittelt
werden. Ganz einfach wäre, nach Gräsners Ansicht, im Zuge der
Kampagne mehr Lehrer auszubilden, die die Fähigkeiten schließlich an
die Schüler weitergeben könnten.
Der Bundesgerichtshof hatte heute entschieden, dass Sportlehrer in
Erster Hilfe trainiert sein müssen. Konkret ging es um den Fall eines
Schülers aus Wiesbaden, der im Sportunterricht bewusstlos geworden
war, von seinen Lehrern nicht entsprechend versorgt wurde und heute
schwerstbehindert ist.
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