Richter müssen oft in einer Lage unfassbaren
menschlichen Leids weitreichendste Entscheidungen treffen. Mit kühlem
Kopf nach den Regeln der Gesetze - technokratisch, wenn man es so
ausdrücken will. Um zugleich dem obersten Gebot aller Regeln, die
sich Menschen gegeben haben, zum Sieg zu verhelfen: dem Gebot der
Gerechtigkeit. Diese Aufgabe ist oft brutal schwierig, aber jemand
muss sie erfüllen, im Namen des Volkes, also in unser aller Namen.
Wie ist das also mit dem 18-jährigen Schüler, der im Sportunterricht
zusammenbricht und heute schwerbehindert ist? Und den beiden
Sportpädagogen, die, so wird geschildert, keine Mund-zu-Mund-Beatmung
und keine Herzdruckmassage vornahmen? Dem 18-Jährigen gebührt jedes
Mitgefühl. Aber ob das Land Hessen große Summen für Schmerzensgeld
und Rente zahlt, ist damit nicht entschieden. Die obersten Karlsruher
Richter legen, so zeichnet sich ab, strenge Maßstäbe an bei der
Frage, wie intensiv Sportpädagogen bei Unfällen helfen müssen und
helfen können müssen. Das muss Konsequenzen haben bei der Ausbildung
von Sportpädagogen; und jene müssen sich völlig im Klaren darüber
sein, wie groß ihre Verantwortlichkeit ist und wie hoch die
Wahrscheinlichkeit, ohne es zu wollen eine Amtspflichtverletzung zu
begehen. Die jetzt betroffenen Pädagogen sind vermutlich am Boden
zerstört. Dennoch wird wohl jeder dem Jungen das Geld gönnen,
menschlich betrachtet. Dennoch: Zunächst muss geprüft werden, ob ein
Fehlverhalten der Pädagogen auch ursächlich war für die
gesundheitlichen Schäden. Viel Leid, an vielen Stellen.
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