Gesetzlich krankenversicherten Kleinkinder zwischen
dem 6. und dem vollendeten 33. Lebensmonat stehen ab 1. Juli 2019
drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen zur Verfügung. Wie
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der
GKV-Spitzenverband (GKV-SV) mitteilten, wurde sowohl bei der
fachlichen Ausgestaltung der Leistungen als auch bei der Vergütung
der neuen Gebührenpositionen für Vertragszahnärztinnen und
Vertragszahnärzte eine Einigung erzielt. Diese muss dem
Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt werden.
Erstmals werden damit auch Kinder unter drei Jahren in das
umfassende zahnärztliche Präventionsangebot einbezogen. Die drei
zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen sollen insbesondere das
Auftreten frühkindlicher Karies - auch "Nuckelflaschenkaries" genannt
- vermeiden.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: "Dieser
gemeinsam erreichte Verhandlungserfolg trägt maßgeblich dazu bei,
dass die zusätzlichen frühkindlichen Präventionsleistungen bei
unseren kleinsten Patientinnen und Patienten in Kürze flächendeckend
ankommen. Mit den neuen Untersuchungen legen wir das Fundament für
eine dauerhafte Zahn- und Mundgesundheit von gesetzlich versicherten
Kindern. Karies, Zahnfleischentzündungen, Zahnverlust und daraus
resultierende Folgeerkrankungen lassen sich von Anfang an vermeiden.
Alle Eltern sollten deshalb mit ihren Kindern die neuen
Untersuchungen möglichst regelmäßig wahrnehmen."
Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorsitzender des
GKV-Spitzenverbandes: "Wir sind sehr zufrieden, dass Eltern mit ihren
Kindern zukünftig schon ab Durchbruch des ersten Zahnes zahnärztliche
Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch nehmen können. Die hierfür
von den Beitragszahlern der Krankenkassen aufzubringenden Mittel
dienen der Gesunderhaltung der Zähne bei den Kleinsten unserer
Versicherten. Sie sind gut angelegt, denn nach wie vor stellt die
Milchzahnkaries ein Problem dar, wodurch die Mundgesundheit des
Kindes beeinträchtigt ist, aber auch seine Entwicklung und
Lebensqualität. Wir erhoffen uns daher, dass die neuen Leistungen
regen Zuspruch erfahren und dazu beitragen, die Mundgesundheit von
kleinen Kindern weiter zu verbessern."
Hintergrund: Neue Präventionsleistungen für Kleinkinder
Im Januar hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine
Richtlinie zur zahnärztlichen Früherkennung beschlossen, welche die
Einführung zahnärztlicher Früherkennungsuntersuchungen für Kinder vom
6. bis zum 33. Lebensmonat sowie die Anwendung von Fluoridlack zur
Zahnschmelzhärtung vorsieht. Die KZBV als stimmberechtigte
Trägerorganisation im G-BA hatte für diesen Beschluss zuvor die
Umsetzung des Versorgungskonzeptes der Zahnärzteschaft zur
zahnmedizinischen Frühprävention bei Kleinkindern im G-BA maßgeblich
vorangetrieben.
Das anschließende Verfahren im Bewertungsausschuss diente der
konkreten Ausgestaltung der Untersuchungen im Einheitlichen
Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA). Es
gewährleistet, dass die Vertragszahnärzteschaft die neuen
GKV-Leistungen ab 1. Juli wirtschaftlich erbringen kann.
Dazu zählen unter anderem eine eingehende Untersuchung des Kindes,
die Beratung der Eltern und eine Anleitung zum täglichen Zähneputzen
beim Kleinkind. Zusätzlich haben Kinder zwischen dem 6. und dem 33.
Lebensmonat zweimal im Kalenderhalbjahr Anspruch auf eine
Zahnschmelzhärtung durch das Auftragen von Fluoridlack in der Praxis.
Dem Entstehen frühkindlicher Karies kann so effektiv vorgebeugt und
bestehender Initialkaries entgegengewirkt werden.
Hintergrund: Frühkindliche Karies
Frühkindliche Karies (Early childhood caries, kurz ECC) gilt als
häufigste chronische Krankheit bei Kindern im Vorschulalter. Immer
häufiger weisen Kinder kariöse Zähne auf, wenn sie die zahnärztliche
Gruppen- und Individualprophylaxe erreichen. Annähernd die Hälfte
solcher Defekte, die bei der Einschulung festgestellt werden,
entstehen in den ersten drei Lebensjahren.
Pressekontakt:
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV):
Kai Fortelka
Telefon: 030 280179-27
E-Mail: presse@kzbv.de
GKV-Spitzenverband:
Florian Lanz
Telefon: 030 206288-4201
E-Mail: presse@gkv-spitzenverband.de
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