Der Referentenentwurf zur Reform der Hebammenausbildung
(Hebammenreformgesetz) sieht die Einführung eines dualen Studiums
vor, das eine wissenschaftliche Qualifikation mit einer
berufspraktischen Ausbildung verbindet. Bei der heutigen
Verbändeanhörung zum Hebammenreformgesetz im Bundesministerium für
Gesundheit begrüßten der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e.
V. (DEKV) und die Diakonie Deutschland die Ausgestaltung als
praxisintegrierendes Studium. Die Akademisierung der Ausbildung
spiegelt die gestiegenen fachlichen Anforderungen ebenso wider wie
die hohe Verantwortung, die Hebammen bei der Betreuung vor, während
und nach der Geburt für die Eltern und ihre Kinder übernehmen.
Darüber hinaus trägt die damit verbundene Aufwertung der Ausbildung
dazu bei, den Hebammenberuf für junge Menschen attraktiver zu machen.
"Wir begrüßen, dass die Aufwendungen der Krankenhäuser für den
berufspraktischen Ausbildungsteil und die Vergütung der Studierenden
über den Krankenhaus-Finanzierungsfond refinanziert werden. Damit ist
eine Voraussetzung geschaffen, dass die Qualifizierung unter
optimalen Bedingungen stattfinden kann. Der hohe Praxisanteil des
dualen Studiums ist für eine qualifizierte Ausbildung unverzichtbar,
denn beim Hebammenwesen handelt es sich um eine Praxisdisziplin. Die
im Hebammenreformgesetz vorgeschriebene Praxisanleitung bedeutet für
die Krankenhäuser aber auch einen hohen personellen Aufwand für die
Praxisanleitung, Praxisplanung und die Koordination mit den
Hochschulen. Daher müssen diese Aufgaben im Gesetz als Teil des
Ausbildungsbudgets genannt sein", fordert Christoph Radbruch,
Vorsitzender des DEKV.
Weichen für eine Zusammenarbeit zwischen Krankenhaus und
Hochschule stellen
"Mit der diakonischen geburtshilflichen Versorgungskette und
unserem Netzwerk von Krankenhäusern, Hebammenschulen und Hochschulen
haben wir gute Voraussetzungen, Wissenschaft und Praxis zu
vernetzen", betont Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie
Deutschland. "Um die Qualifizierung von Hebammen verantwortungsvoll
und aktiv mitzugestalten, ist es wichtig, die Anforderungen und
Besonderheiten sowohl der Hochschule als auch des Krankenhauses zu
kennen und zu berücksichtigen", so Loheide weiter.
"Damit der Praxisanteil des Studiums den Bedarf der Krankenhäuser
und die Ausbildungsziele der Hochschule trifft, werden die
Studierenden von beiden Ausbildungsstellen betreut. Dazu benötigen
die Praxisanleiterinnen in den Krankenhäusern und die Praxisbegleiter
der Hochschulen ein umfassendes Verständnis für die Prozesse und die
Organisation im jeweils anderen Bereich. Beide Stellen müssen zudem
Kompetenzen für die Koordination sowie die Verhandlung und Mediation
in Konfliktfällen mitbringen. Dazu brauchen die Krankenhäuser zeitnah
eine Qualifizierungsoffensive i.H.v. 78 Millionen Euro zur
notwendigen Kompetenzerweiterung der Mitarbeitenden. Nur so wird es
möglich, die Zusammenarbeit mit den Hochschulen rasch und in der
erforderlichen Qualität umzusetzen. Ziel muss es dabei sein, im Jahr
2021 bereits 600 Studienplätze für Hebammen im ersten Semester
bereitzustellen. Die derzeit 17 Hochschulen, die Studiengänge für
Hebammen anbieten, stellen aktuell rund 400 Studienplätze zur
Verfügung.(1) Allerdings bieten nur fünf Hochschulen, darunter die
Evangelische Hochschule in Berlin, einen grundständigen und
praxisintegrierenden Studiengang an, wie er im Hebammenreformgesetz
vorgesehen ist. Bis zum Jahr 2024 müssen alle rund 1.800
Ausbildungsplätze an die Hochschulen verlegt werden, um den Bedarf an
Hebammen auf dem heutigen Niveau zu decken. Die Finanzierung der
Umwandlung von Ausbildungsplätzen in Studienangebote ist Aufgabe der
Länder, die diese zeitnah wahrnehmen müssen. Nur so ist es möglich,
dass der schon heute belastete Arbeitsmarkt für Hebammen durch eine
Verknappung qualifizierter Arbeitskräfte nicht einbricht. Dadurch
würde die Geburtshilfe sowie die nachgeburtliche Betreuung an
Qualität verlieren. Dem soll das Hebammenreformgesetz durch eine
Verbesserung des Ausbildungsniveaus entgegenwirken und wir setzen uns
dafür ein, dieses Ziel gemeinsam mit den Hochschulen zu erreichen",
so Radbruch weiter.
Die gemeinsame Stellungnahme von Diakonie Deutschland und DEKV
erhalten Sie anliegend.
Quellen:
(1.) Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Michael Theurer, Grigorios
Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -
Drucksache 1/7594 vom 27.2.2019.
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