fit und munter - Chaos Flugsommer 2019? Verbesserungen der Fluggastrechteverordnung könnten zu einer schnelleren Auszahlung für Passagiere führen!

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Chaos Flugsommer 2019? Verbesserungen der Fluggastrechteverordnung könnten zu einer schnelleren Auszahlung für Passagiere führen!


Dreh und Angelpunkt wäre eine verpflichtende Bekanntgabe
der Ursache für das Flugproblem seitens des Luftfahrtunternehmens.

Niemand will eine Wiederholung des Chaos Flugsommers 2018. Die
Luftfahrtunternehmen haben nach den Gipfeln in Deutschland 25 Maßnahmen zur
Verbesserung der Pünktlichkeit im Luftverkehr in Aussicht gestellt. Immer wieder
wird seitens der Politik auch eine raschere Entschädigung der Passagiere
gefordert.

FairPlane, das Fluggastrechteportal, stellt fest, dass sehr viele Fluglinien
außergewöhnliche Umstände als Grund für ein Flugproblem anführen, und so eine
Entschädigung nicht gezahlt werden muss. Oft stellt sich aber nach Recherchen in
der FairPlane Datenbank, oder im Zuge eines Gerichtsverfahrens heraus, dass gar
kein außergewöhnlicher Umstand vorgelegen hat.

FairPlane hat in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Ronald Schmid eine Reihe von
Maßnahmen skizziert, die zu einer rascheren Entschädigung von Flugpassagieren
führen können. Prof. Schmid und FairPlane Geschäftsführer Mag. Andreas Sernetz
haben diese Vorschläge bereits bei politischen Entscheidungsträgern deponiert.

1. Pflicht für Luftfahrtunternehmen, den Grund für die Unregelmäßigkeit
automatisch bekannt zu geben

Es besteht derzeit keine Pflicht für Luftfahrtunternehmen, den Grund für eine
Flugunregelmäßigkeit bekannt zugeben. Eine Verpflichtung zur Bekanntgabe des
Grundes, die einen Anspruch nach EU-VO 261/2004 nach sich zieht, könnte die Zeit
bis zur Auszahlung der Entschädigung an die Verbraucher erheblich verkürzen.
Auch ein außergewöhnlicher Umstand, der die Fluglinie von einer
Entschädigungszahlung an den Passagier befreit, kann als Grund angeführt werden.

2. Pflicht, die Entlastungsgründe wahrheitsgemäß zu benennen

Behauptet ein Luftfahrtunternehmen außergerichtlich das Vorliegen eines
außergewöhnlichen Umstandes wider besseren Wissens, und stellt sich später
heraus, dass das wahrheitswidrig war, sollte eine Sanktion folgen. Das kann
durch eine gesetzlich zwingende Erhöhung der berechtigten Ausgleichsleistung,
oder durch zwingende Verhängung eines Bußgelds durch die Durchsetzungsstelle
erfolgen.

3. Die Pflicht der Luftfahrtunternehmen zur zeitnahen Antwort auf Beschwerden
oder Anspruchsanmeldungen

FairPlane fordert eine gesetzlich normierte Pflicht der Fluglinien, binnen drei
Wochen nach Zugang des Anspruchsschreibens dem Fluggast substantiell zu
antworten.

Prof. Ronald Schmid (FairPlane Unternehmenssprecher): "FairPlane ersucht den
europäischen Gesetzgeber, aber auch die zuständigen Politiker, den durch die
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 mühsam erreichten hohen Schutzstandard nicht
abzubauen, sondern zu bewahren und entsprechend zu erweitern. Die
Luftfahrtunternehmen investieren viel Geld in den Ausbau Ihres Streckennetzes
und ihrer Flotten, um im Wettbewerb bestehen zu können. Das darf aber nicht zu
Lasten der Flugpassagiere geschehen. Vielmehr sollte der Schutzstandard auch als
Wettbewerbschance im internationalen Vergleich gesehen werden."

Die gesammelten Vorschläge können Sie hier
(https://www.ots.at/redirect/fairplane1)nachlesen.

Kontakt:
Weitere Presseinformationen bei:
Alexandra Hawlicek - FairPlane
Tel: +43 (1) 532 01 48
Mobil: +43699 107 79 592
E-Mail:hawlicek@fairplane.dewww.fairplane.de

Prof. Dr. Ronald Schmid
Unternehmenssprecher
ronald.schmid@fairplane.de
Tel.: +49 611 94 93 30 19

https://www.fairplane.de/presse-informationen/

Original-Content von: FairPlane, übermittelt durch news aktuell
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