Die Fraktion der AfD im Landtag von
Baden-Württemberg unterstützt in vollem Umfang den Offenen Brief der
"Ärzte für individuelle Impfentscheidung", der gestern allen
Abgeordneten und der Länderparlamente übermittelt wurde. Darauf
verweist Dr. Christina Baum, Gesundheitspolitische Sprecherin der
AfD-Fraktion. Bezugnehmend auf ihre am 2. April 2019 gestarteten
Petition "Deutschland braucht keine Impfpflicht!" hatten sich die
Mitglieder der etwa 600 Ärzte umfassenden gemeinnützigen Organisation
in dem mehrseitigen Dokument explizit gegen die Einführung einer
allgemeinen Impfpflicht gegen Masern ausgesprochen, die sie für
"unbegründet, verfassungsrechtlich bedenklich, kontraproduktiv"
erachten. "Damit widerspricht auch der ''Ärzte für individuelle
Impfentscheidung e.V.'' den von der AfD als unsinnig zurückgewiesenen
Forderungen von Minister Manfred Lucha (Bündnis 90/Die Grünen) nach
einer Masernimpfpflicht für Kinder, die nach Auffassung der
Alternative für Deutschland zu einer Bevormundung der Eltern durch
den Staat und dadurch zu einer maßgeblichen Einschränkung des
Selbstbestimmungsrechts des Individuums führen würde", so die
AfD-Landtagsabgeordnete. "Ebenso wie der Verein ''Ärzte für
individuelle Impfentscheidung'' spricht sich die AfD als
freiheitlich-konservative Partei ausdrücklich nicht gegen die
Möglichkeit von Impfungen gegen Masern aus, doch muss die
Entscheidung darüber dem volljährigen Bürger - sofern es ihn selbst
betrifft - beziehungsweise den Eltern von Kindern überlassen werden,
ohne dass dies vom Staat festgeschrieben werden darf. Der Staat hat
in engem Zusammenwirken mit Medizinern und Krankenkassen die
Möglichkeit, eine angemessene Beratung über die Dreifachimpfung gegen
Masern, Röteln und Mumps anzubieten, die alle Vor- und Nachteile
beleuchten muss, um den Bürger in seiner Entscheidung zu
unterstützen. Die endgültige Entscheidung muss aber allein dem
mündigen Bürger überlassen werden, ohne dass er oder seine Kinder
hierfür Nachteile zu befürchten haben."
Kein Anstieg an Masernerkrankungen zu verzeichnen
In ihren offenen Brief hatten die "Ärzte für individuelle
Impfentscheidung" darauf abgehoben, dass zum einen weder ein
signifikanter Anstieg der Erkrankungsfälle an Masern noch ein
Absinken der Durchimpfungsraten in der Bundesrepublik Deutschland zu
verzeichnen sei, sondern die Impfquote bei durchschnittlich 97
Prozent und demzufolge auf extrem hohen Niveau liegt. "Weder kann ich
eine Impfmüdigkeit noch einen Notstand erkennen, der eine gesetzliche
Regelung notwendig machen würde", unterstreicht Dr. Christina Baum.
"Wie der Verein richtigerweise betont, verstößt eine Impfpflicht
durch die Hintertür gegen das uneingeschränkte Recht von Kindern auf
einen Betreuungsplatz gemäß SGB VIII § 24, wenn die raren
Kinderbetreuungsplätze an einen Impfstatus gekoppelt würden." Dies
sei, so die AfD-Abgeordnete, ebenso bedenklich wie der allen
Impfungen einhergehende Eingriff in das Recht auf körperliche
Unversehrtheit des Menschen durch unnötigen Zwang, wie dies bereits
durch zwei juristische Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des
Deutschen Bundestages zweifelsfrei festgestellt wurde. "Allein bei
bedrohlichen Epidemien und Seuchenausbrüchen, deren Ausbreitung weite
Teile der Bevölkerung bedrohen würden, sind nach unserer Auffassung
Pflichtimpfungen gerechtfertigt und notwendig. Die Masern zählen
nicht dazu." Bereits 1986 hatte die Weltgesundheitsorganisation WHO
in ihrer "Ottawa Charta" festgeschrieben, dass eine
"Gesundheitsförderung auf einen Prozess zielt, allen Menschen ein
höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen
und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen".
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