Berufsgenossenschaften und Unfallkassen begrüßen
den DigitalPakt Schule. Die Träger der gesetzlichen
Unfallversicherung weisen darauf hin, dass bei der konkreten
Umsetzung auch Fragen von Sicherheit und Gesundheit im Umgang mit
digitalen Medien einbezogen werden müssen. Das betrifft zum Beispiel
Bereiche wie Ergonomie, psychische Gesundheit und Medienkompetenz.
Unfallkassen haben die Aufgabe, Bildungseinrichtungen hinsichtlich
der Verhütung von Schulunfällen und arbeitsbedingten
Gesundheitsgefahren zu beraten. Mit Blick auf den technologischen
Wandel steht der sichere und gesunde Umgang mit digitalen Medien an
Schulen deshalb im Fokus. Das gilt für Schüler und Schülerinnen
ebenso wie für die Lehrkräfte. "Prävention gelingt am besten, wenn
Sicherheit und Gesundheit der Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler
von Anfang an mitgedacht werden und alle Beteiligten im System Schule
zusammenarbeiten", sagt Dr. h.c. Heinz Hundeloh, Leiter des
Fachbereichs Bildungseinrichtungen der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (DGUV).
Die gesetzliche Unfallversicherung gibt vor diesem Hintergrund
folgende Empfehlungen:
Ergonomie
Ergonomie umfasst die gesamte Gestaltung des Arbeitsplatzes und
der Arbeitsumgebung. Das schließt auch die richtige Beleuchtung, das
Raumklima und die Arbeitsorganisation ein. In Schulen sind beim
Arbeiten und Lernen mit digitalen Medien bestimmte ergonomische
Aspekte zu beachten, um körperlichen Gesundheitsschäden von
Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern vorzubeugen. So können zum
Beispiel durch höhenverstellbare Stühle und Tische, auch Bildschirme,
die leicht dreh- und neigbar sind und einen Reflexions- und
Blendschutz haben, Beschwerden am Muskel-Skelett-System und den Augen
verhindert werden.
Werden mobile digitale Geräte im Unterricht genutzt, müssen diese
ebenfalls den grundsätzlichen Anforderungen für
Bildschirmarbeitsplätze genügen. Displays sollten mindestens 10 Zoll
groß sein. Für längeres Lesen oder Texteingaben sollten die Displays
15 Zoll oder größer sein. Generell erlauben Bildschirmtastaturen auf
Touchscreens kein ergonomisches Arbeiten. Für längere Texteingaben
sind deshalb externe Tastaturen zu empfehlen.
Smartphones sind für die längere Lektüre oder die Eingabe von
Texten ungeeignet. Mit den Geräten sollte deshalb am Stück nicht
länger als fünf Minuten gearbeitet werden.
Psychische Gesundheit
Der Einsatz digitaler Medien braucht gute Rahmenbedingungen. Dazu
gehört zum Beispiel entsprechendes Personal, das sich um
Infrastruktur und Wartung der digitalen Geräte an der Schule kümmert.
Lehrerinnen und Lehrern kommt beim Umgang mit digitalen Medien eine
Schlüsselfunktion zu. Sie sollten deshalb dabei unterstützt werden,
sich digitale Kompetenzen anzueignen. Neben dem technischen und
pädagogischen Know-how betrifft das auch die Kenntnisse über und den
Umgang mit Risiken durch digitale Medien.
Um die psychische Gesundheit von Schülerinnen und Schülern zu
erhalten und eine mediale Reizüberflutung zu vermeiden, sollte der
Unterricht aus einem gesunden Mix bestehen: Längere Arbeitsphasen mit
digitalen Medien - zum Beispiel der Nutzung des Tablets als
Schulbuchersatz - sollten sich mit anderen Lernformen, Erholungs- und
Bewegungspausen abwechseln. Insgesamt sollte die Lernzeit mit
digitalen Medien ein Drittel des Unterrichtstages nicht
überschreiten.
Medienkompetenz
Es ist notwendig, dass Schülerinnen und Schüler lernen, sicher und
verantwortungsvoll mit dem Internet und digitalen Medien umzugehen.
Aufgabe von Schule ist es, Kompetenzen für eine aktive,
selbstbestimmte Teilhabe an der digitalen Öffentlichkeit zu
vermitteln.
Grundlage dafür kann das Medienkonzept einer Schule sein. Wie das
Konzept aussieht, sollte gemeinsam von Schulleitungen und
Lehrpersonen erarbeitet werden. Es ist empfehlenswert, auch Eltern an
der Entwicklung dieses Konzepts zu beteiligen.
Weitere Informationen
Die zuständigen Unfallversicherungsträger sind Ansprechpartner für
alle Fragen zu Sicherheit und Gesundheit beim Einsatz digitaler
Medien. Sie werden dazu in nächster Zeit weitergehende Informationen
herausgegeben - zum Beispiel die Branchenregel Schule. Geplant sind
darüber hinaus weitere Informationen auch in Zusammenarbeit mit der
Kultusministerkonferenz.
Ergänzende Informationen
- DGUV Information 215-410: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze -
Leitfaden für die Gestaltung unter
https://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=23472
- DGUV Information 211-040: Einsatz mobiler Informations- und
Kommunikationstechnologie an Arbeitsplätzen unter
https://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=26396
- DGUV Information 202-090: Klasse(n) - Räume für Schulen -
Empfehlungen für gesundheits- und lernfördernde Klassenzimmer
unter
https://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=25882
Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: +49-30-13001-1414
E-Mail: presse@dguv.de
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