fit und munter - Ausbildungsreform für Psychologische Psychotherapeuten / Wichtige Kritikpunkte aufgegriffen - trotzdem weiter Nachbesserungsbedarf (Pressemitteilung der Bundesärztekammer)

fit und munter

Ausbildungsreform für Psychologische Psychotherapeuten / Wichtige Kritikpunkte aufgegriffen - trotzdem weiter Nachbesserungsbedarf (Pressemitteilung der Bundesärztekammer)


"Es ist gut, dass die Bundesregierung wichtige
Kritikpunkte der Ärzteschaft an dem bisherigen Entwurf für eine
Reform der Ausbildung für Psychologische Psychotherapeuten
aufgegriffen hat. Nach wie vor müssen aber zentrale Punkte des
Gesetzes nachgebessert oder neugefasst werden." Das sagte Dr. Heidrun
Gitter, Beauftragte des Vorstandes der Bundesärztekammer (BÄK) für
die ärztliche Psychotherapie, vor der öffentlichen Anhörung des
Gesetzentwurfs im Bundestags-Gesundheitsausschuss an diesem Mittwoch
in Berlin.

Positiv hob Gitter hervor, dass der ursprünglich geplante
Modellstudiengang aufgegeben wurde, der Nicht-Ärzte zur Verschreibung
von Psychopharmaka ermächtigt hätte. Ebenfalls im Sinne der
Patientensicherheit sei, dass auch zukünftig die somatische Abklärung
vor Beginn einer Psychotherapie durch Ärzte gewährleistet sein soll.
Gleichwohl kritisierte Gitter, dass sich der Gesetzentwurf nicht auf
eine Lösung der eigentlichen Probleme in der bisherigen Ausbildung
psychologischer Psychotherapeuten sowie Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten konzentriere. Er führe vielmehr zu
weitreichenden und für die Versorgungssicherheit der betroffenen
Patienten problematischen Änderungen.

Dies unterstreicht die BÄK auch in ihrer schriftlichen
Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf. So sei unter anderem unklar, für
welche berufliche Tätigkeit die Bachelor- und Masterabschlüsse
jeweils qualifizieren und welche Bezeichnung die Absolventen dieser
Studiengänge tragen sollen. Die BÄK warnt zudem davor, dass vor der
Erteilung der Approbation kein Praktisches Jahr oder zumindest ein
Praxissemester durchlaufen werden soll. Dies sei weder im Interesse
der Versorgungsqualität noch des Patientenschutzes. Auch sollte die
staatliche Prüfung vor der Approbation als Voraussetzung für den
Zugang zu diesem akademischen Heilberuf eine schriftliche Prüfung
beinhalten. Andernfalls könne ein einheitlicher Kenntnisstand und die
notwendige Qualifikation im Anschluss an das Masterstudium nicht
nachgewiesen werden.

Weiterhin wird von der BÄK die Verkürzung der bisherigen
Berufsbezeichnungen "Psychologischer Psychotherapeut" und "Kinder-
und Jugendlichenpsychotherapeut" zu "Psychotherapeut" abgelehnt.
"Psychotherapeuten sind eben nicht nur Psychologische
Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten,
sondern auch Ärztinnen und Ärzte mit einer entsprechenden
Weiterbildung", heißt es in der Stellungnahme. Diese Fachärztinnen
und Fachärzte stellen die ganzheitliche psychotherapeutische
Versorgung in wesentlichem Umfang sicher. Korrekt wäre daher auch im
Sinne der Transparenz für die Patienten, in allen Gesetzen
einheitlich die Berufsbezeichnung "Psychologischer Psychotherapeut"
für nicht-ärztliche Psychotherapeuten zu verwenden, so die BÄK.

Wesentlich sind für die BÄK zudem der Fortbestand des
Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie (WBP) "als ein bewährtes
von den psychotherapeutisch tätigen Berufsgruppen paritätisch
besetztes wissenschaftliches Gremium" sowie die gesetzliche
Konkretisierung seiner Aufgaben. Es erschließe sich nicht, auf
welcher Basis die wissenschaftliche Anerkennung eines
psychotherapeutischen Verfahrens von "der zuständigen Behörde"
festgestellt werden soll, wie es der Entwurf vorsieht. Die BÄK
unterstützt die Stellungnahme des Bundesrates zu diesem Punkt. Darin
wird die bewährte Formulierung aus dem derzeit geltenden
Psychotherapeutengesetz aufgegriffen. Sie sieht vor, dass die
Entscheidung der zuständigen Behörde über die wissenschaftliche
Anerkennung eines Psychotherapieverfahrens in Zweifelsfällen auf der
Grundlage eines Gutachtens des WBP erfolgt.

Ablehnend steht die BÄK der Forderung des Bundesrates entgegen,
Psychologischen Psychotherapeuten die Ausstellung von
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu ermöglichen. Schon wegen der
Wechselwirkungen zwischen körperlichen und seelischen Beschwerden und
der daher notwendigen ganzheitlichen ärztlichen Beurteilung, aber
auch zur Vermeidung einer Stigmatisierung sollte die Krankschreibung
weiterhin nur durch Ärztinnen und Ärzte erfolgen, begründet dies die
Bundesärztekammer.

Die Stellungnahme der Bundesärztekammer im Internet:
https://www.baek.de/psychotherapeutenausbildung



Pressekontakt:
Bundesärztekammer
Stabsbereich Politik und Kommunikation
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin

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www.baek.de

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