Der Referentenentwurf des Gesetzes über die Ausbildung zur
Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen
Assistenten (ATA) und über die Ausbildung zur Operationstechnischen
Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten (OTA) sieht
erstmals eine bundesweit einheitliche und staatlich anerkannte
Ausbildung in diesen Berufen vor. Bei der Verbändeanhörung am 24. Mai
2019 im Bundesministerium für Gesundheit werden der Deutsche
Evangelische Krankenhausverband e. V. (DEKV) und die Diakonie
Deutschland diese Neuerungen ebenso wie die geregelte
Ausbildungsvergütung begrüßen. "Es ist wichtig, dass wir junge
Menschen mit unterschiedlichen Interessen und Begabungen für die
Gesundheitsberufe und eine Tätigkeit im Krankenhaus gewinnen. Der
Referentenentwurf trägt dazu bei, die Attraktivität der Berufsbilder
zu fördern", so Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie
Deutschland.
"Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten leisten in
unseren Krankenhäusern einen wertvollen Beitrag zu einem
reibungslosen Arbeitsablauf bei Operationen. Anästhesietechnische
Assistentinnen und Assistenten sind in den Aufwachräumen der OPs und
den Notaufnahmen wichtige Mitarbeitende bei der Patientenbetreuung.
Dank der bundeseinheitlichen Anerkennung der Berufsabschlüsse und der
geregelten Finanzierung können unsere Häuser ihren Auszubildenden
eine noch bessere und attraktivere Perspektive bieten", erklärt
Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV.
Ausbildungskooperationen bei Gesundheitsberufen einheitlich
gestalten
"Für eine gute und koordinierte Zusammenarbeit zwischen den
Ausbildungsorten Schule und Krankenhaus muss die Verteilung der
Verantwortlichkeiten eindeutig festgelegt sein, vor allem, wenn sich
diese Einrichtungen in unterschiedlicher Trägerschaft befinden. Bei
der Aufteilung der Verantwortung sollte sich der Referentenentwurf am
Pflegeberufegesetz vom 17. Juni 2017 orientieren. Zum geplanten Start
der Ausbildung von OTAs und ATAs am 1. Januar 2021 können so erste
Erfahrungen aus der Umsetzung des Pflegeberufegesetzes genutzt werden
und eine einheitliche Gestaltung aller Ausbildungskooperationen zu
Gesundheitsfachberufen erleichtert allen Beteiligten die Umsetzung",
fordert Radbruch.
Umfang der Praxisanleitung muss der Verantwortung gerecht werden
"Nachbesserungsbedarf sehen wir auch beim Umfang der
Praxisanleitung. Hier sieht der Referentenentwurf wie in der
Pflegausbildung verpflichtend mindestens zehn Prozent der praktischen
Ausbildung vor. Doch OTAs und ATAs können aufgrund anderer
Teamstrukturen weniger als Pflegende auf die Unterstützung erfahrener
Kolleginnen und Kollegen setzen. Zudem entsprechen die Verantwortung
und Eigenständigkeit dieser Berufe mehr der Tätigkeit von Hebammen
als der von Pflegenden. Daher sollte sich auch der Anteil der
Praxisanleitung am Referentenentwurf zur Reform der
Hebammenausbildung orientieren. Wie empfehlen daher, den
vorgeschrieben Anteil der Praxisanleitung für OTAs und ATAs auf
mindestens 20 Prozent anzuheben. Um die personellen Ressourcen für
eine qualifizierte Praxisanleitung bereitstellen zu können, muss der
damit verbundene Aufwand explizit zu den refinanzierten Aufwendungen
für die Ausbildung zählen" erklärt Radbruch weiter.
Die gemeinsame Stellungnahme von Diakonie Deutschland und DEKV
erhalten Sie anliegend.
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