In der Pressemitteilung "Unsichere Anschlüsse an
Telematik-Infrastruktur: Spahn und KBV gefährden Patientenrechte und
lassen Ärzte im Stich" vom 21.05.2019
(https://www.presseportal.de/pm/57691/4276416) hieß es, es gebe
Rückendeckung und Lob vom Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber
für die Ärzte, die sich nicht an die Telematik-Infrastruktur
anschließen.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit (BfDI) hat darauf hingewiesen, dass es sich um
eine Auslegung handele und diese Bewertung nicht vorgenommen worden
sei. Die Freie Ärzteschaft veröffentlicht die Gegendarstellung des
BfDI:
"Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit (BfDI) stellt klar, dass er zu keiner Zeit
Ärzten, die sich nicht an die Telematik-Infrastruktur (TI)
anschließen, Rückendeckung und Lob gegeben hat. Bei dem im Artikel
"Unsichere Anschlüsse an Telematik-Infrastruktur: Spahn und KBV
gefährden Patientenrechte und lassen Ärzte im Stich" vom 21.05.2019
(abrufbar unter: https://www.presseportal.de/pm/57691/4276416) in
Bezug genommenen Auszug aus dem Tätigkeitsbericht des BfDI wird
lediglich über die Tatsache berichtet, dass Ärzte eine
Datenschutzfolgeabschätzung vorgenommen haben und dabei zu dem
Ergebnis gekommen seien, dass ein Anschluss an die TI nicht
vertretbar sei. Eine Bewertung dieser Einschätzung wurde jedoch nicht
vorgenommen."
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