Versicherte, die bisher in die sogenannte
"Krankengeld-Falle" geraten sind, können aufatmen. Ausgebliebene
Zahlungen, die mitunter sogar Existenznot verursachen, waren bislang
ein Schwerpunkt in der Beratung der Unabhängigen Patientenberatung.
Tausende (2017: 14.000 Personen) Betroffene sahen sich ungerecht
behandelt.
Auch die Sendung SUPER.MARKT erreichten etliche
Zuschauerbeschwerden. Doch nun schließt die Gesetzgebung eine
Krankengeldfalle: Seit diesem Mai gilt das Terminservice- und
Versorgungsgesetz.
Immer wieder hatten Arbeitnehmer bislang Krankengeld durch eine
lückenhafte Folgekrankschreibung verloren. Ab sofort stehe der
Versicherte nun nicht vor dem finanziellen Desaster, sagt Petra Heß
von der Unabhängigen Patientenberatung gegenüber SUPER.MARKT: "Wenn
jetzt ein lückenloser Nachweis nicht möglich ist, heißt es, dass der
Anspruch auf Krankengeld nicht direkt verloren geht. Wenn der Arzt
innerhalb eines Monats feststellt, dass die Arbeitsunfähigkeit
fortbesteht, dann kann der Anspruch auf Krankengeld weiter gewährt
werden." Nur im Zwischenzeitraum, in dem die Feststellung zu spät
erfolgt sei, ruhe der Anspruch auf Krankengeld.
Außerdem verbessert sich die Situation Betroffener, deren
Krankenschein zu spät oder gar nicht bei der Kasse angekommen ist.
Hier zahlt die Versicherung bislang nicht. Ab 2021 aber wird der
Gelbe Schein von den Ärzten digital direkt an die Krankenkassen
übermittelt. Der Versicherte ist also nicht mehr zuständig.
Zwei Fälle Betroffener (Uckermark und Berlin), alle Details und
ausführliche Hintergrund-Informationen sendet das rbb-Fernsehen am
Montag, 27.05. um 20:15 Uhr im Verbrauchermagazin SUPER.MARKT.
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