Vogelschlag bedeutet nicht zwingend, dass die Fluglinie
von einer Zahlung befreit ist. Nach dem Urteil in zweiter Instanz erhält der
Passagier seine Ausgleichszahlung in voller Höhe.
Der Flug von San Francisco über Paris nach Wien war letztendlich mehr als drei
Stunden später als geplant in Wien gelandet. Grund war die Beschädigung des
Zubringerflugzeugs durch Vogelschlag in Paris.Das Ersatzflugzeug stand in San
Francisco dann erst viele Stunden später zum Abflug bereit. Ein Vogelschlag gilt
als außergewöhnlicher Umstand, den die Fluglinie nicht beeinflussen kann. Daher
ist dieFluglinie meist von einer Ausgleichszahlung nach der
Fluggastrechteverordnung befreit. Skribe Rechtsanwälte GmbH,
(https://skribe.at/) FairPlane Vertragsanwälte, haben in zweiter Instanz ein
Urteil erwirkt, das zeigt: Selbst bei Vogelschlag kann die Fluglinie zur Zahlung
verpflichtet sein.
Mag. Passin: "Das Handelsgericht Wien (zweite Instanz) hat in seiner
Entscheidung (50 R 146/18d) gegen Air France unserem Mandanten eine
Entschädigung in der Höhe von 600 EUR zuzüglich Zinsen zugesprochen. Ein
Vogelschlag alleine entlastet das Luftfahrtunternehmen noch nicht. Vielmehr muss
es nach Art. 5 Abs. 3 EU-VO 261/2004 auch darlegen und beweisen, dass sich die
Annullierung oder Verspätung auch dann nicht hätte vermeiden lassen, wenn alle
angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Wie sich die
Verspätung konkret zusammengesetzt hat und warum die Bereitstellung des
Ersatzflugzeuges fast fünf Stunden gedauert hat, konnte die Beklagte nicht
darlegen."
Mag. Andreas Sernetz (FairPlane (http://www.fairplane.de) Geschäftsführer):
"Dieses Urteil zeigt wieder deutlich, dass sich der Einsatz für unsere Kunden
lohnt. Es ist aufwendig und zeit-intensiv Verfahren gegen Luftfahrtunternehmen
bei Vogelschlag zu führen, aber unsere Vertragsanwälte prüfen den Grund für die
Flugverspätung sehr genau. Diese jahrelange Erfahrung im Reiserecht führt immer
wieder zu erfolgreichen Urteilen wie diesem und vielen anderen (z.B. 1R
196/18x). Der Passagier trägt keinerlei Kostenrisiko, selbst bei langwierigen
Verfahren. Denn nur im Erfolgsfall verrechnen wir unsere Provision
(https://www.fairplane.de/kosten/#costs-flight-compensation)."
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(https://www.fairplane.de/)
Kontakt:
Alexandra Hawlicek
Marketing und Kommunikation
hawlicek@fairplane.de
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