fit und munter - Maag: Sicherheit in der Medikamentenversorgung wird weiter gestärkt

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Maag: Sicherheit in der Medikamentenversorgung wird weiter gestärkt


Wirksame Maßnahmen zum besseren Schutz von
Patienten

Der Bundestag will am heutigen Donnerstag das Gesetz für mehr
Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) beschließen. Dazu
erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karin Maag:

Karin Maag: "Mit dem GSAV bringen wir noch mehr Sicherheit in die
Arzneimittelversorgung. Ein schnelles Handeln war auch nötig, weil
Patienten angesichts der schweren Vorfälle im letzten Jahr zu Recht
beunruhigt waren. Es waren große Mengen verunreinigte Blutdrucksenker
auf dem Markt. Und in Brandenburg wurden vertrieben, die in Südeuropa
gestohlene worden waren. Es steht außer Frage, dass solche Skandale
unter allen Umständen unterbunden werden müssen. Deswegen setzen wir
nun eine Reihe von Maßnahmen in Kraft, die den Schutz der Patienten
und Patientinnen und deren Information weiter verbessern.

Die Patientensicherheit wird auch dadurch weiter erhöht, dass
Heilpraktiker künftig nur noch mit Erlaubnis ihrer zuständigen
Behörde verschreibungspflichtige Arzneimittel herstellen dürfen.
Außerdem werden die Kontrollen bei Apotheken, die Krebsmedikamente
herstellen, verstärkt.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
bekommt mehr Kompetenzen. Es kann damit schneller informieren und
reagieren, wenn ein Arzneimittel zurückgerufen werden muss. Außerdem
kann es schneller handeln, wenn Lieferengpässe bei einem Medikament
drohen. Um solchen Engpässen vorzubeugen, verpflichten wir die
Krankenkassen, bei ihren Rabattverträgen mit den pharmazeutischen
Unternehmen künftig auch den Aspekt der Lieferfähigkeit zu
berücksichtigen.

Wichtig ist uns, dass Krankenkassen und Patienten nicht finanziell
belastet werden, wenn ein Rückruf deswegen vorgenommen werden muss,
weil Mängel am Produkt vorlagen. In einem solchen Fall haben die
Krankenkassen daher künftig einen Regressanspruch gegenüber dem
Hersteller. Der Versicherte selbst muss keine Zuzahlungen entrichten,
wenn er wegen eines solchen Rückrufes eine Ersatzverordnung für ein
neues Medikament braucht.

Auf allen Feldern der Gesundheitspolitik treiben wir die
Digitalisierung voran: So werden mit dem GSAV auch die Weichen dafür
gestellt, dass das E-Rezept im nächsten Jahr kommt."



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