Mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes für bessere und
unabhängigere Prüfungen - MDK-Reformgesetz - legt
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine grundlegende Reform des
Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) vor. Anlässlich
der Verbändeanhörung am 11. Juni 2019 im Bundesministerium für
Gesundheit begrüßt der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e. V.
(DEKV) diese grundsätzlichen Änderungen außerordentlich. Dazu
Christoph Radbruch, Vorstand des Deutschen Evangelischen
Krankenhausverbandes: "Wir sehen es positiv, dass durch das
MDK-Reformgesetz der MDK gestärkt und zugleich seine Unabhängigkeit
von den Krankenkassen betont werden soll. Diese Regelung wird ein
Gewinn für die konsequente patientenzentrierte Krankenhausversorgung
sein. Auch das Verrechnungsverbot für die Krankenkassen unterstützen
die evangelischen Krankenhäuser, denn es stellt sicher, dass die
Versichertengelder unmittelbar der Patientenversorgung zugutekommen.
Bei einigen Punkten sehen wir aber auch Nachbesserungsbedarf. Eine
Forderung ist, dass die Krankenhäuser als Leistungserbringer eine
Stimme im Verwaltungsrat der künftigen Medizinischen Dienste (MD)
haben. Damit wäre die Forderung in der Gesetzesbegründung erfüllt,
dass "alle wesentlichen Gruppen, die von der Tätigkeit des MD
betroffen sind" dem Verwaltungsrat angehören."
Ethisch-kritische MDK-Fälle fokussieren
Die Überprüfung ethisch-kritischer Fälle durch den MDK bindet in
den Krankenhäusern Kapazitäten, die der zuwendungsorientierten Pflege
zugutekommen sollten. "Unseren Mitarbeitenden liegen gerade
vulnerable Patientengruppen wie multimorbide ältere oder demenziell
veränderte Menschen besonders am Herzen. Diese betreuungsbedürftigen
Patienten können nicht nach Hause entlassen werden, wenn
nachgelagerte Sektoren nicht über freie Kapazitäten verfügen. Die
Folge sind längere Verweildauern im Krankenhaus. Unsere Häuser fangen
damit ein strukturelles Defizit auf und handeln ethisch
verantwortlich. Sie stehen aber auch dem Risiko gegenüber, die
entstehenden Kosten nicht vergütet zu bekommen. Daher fordern wir,
dass bei Entscheidungen über solche Fälle zwingend eine
klinisch-ethische Kompetenzstelle eingeschaltet werden muss", so
Radbruch. "Verantwortung für die Patienten muss auch bei der
Erweiterung des AOP-Katalogs ambulant durchführbarer Operationen, die
wir sehr begrüßen, im Mittelpunkt stehen. Besonders vor dem
Hintergrund des demografischen Wandels müssen die zu entwickelnden
allgemeinen Tatbestände, bei deren Vorliegen eine stationäre
Durchführung erforderlich ist, den Patienten ganzheitlich
berücksichtigen."
Klarheit zur korrekten Abrechnung
"Eine Senkung der Prüfquoten unterstützen die evangelischen
Krankenhäuser. Da ab 2021 die Prüfquote vom Anteil der korrekten
Abrechnungen abhängen soll, ist eine Definition der korrekten
Abrechnung notwendig. Die aktuelle Praxis mit zahlreichen
BSG-Urteilen, um jede Konstellation des Prüfergebnisses separat zu
interpretieren zeigt, dass hier Klärungsbedarf besteht. Zudem fordern
wir, die Verweildauerprüfung, deren Fälle 60 bis 70 Prozent der
MDK-Prüfungen ausmachen, nicht in die Quote der korrekten
Abrechnungen miteinzubeziehen", betont Radbruch.
Die ausführliche Stellungnahme des DEKV ist beigefügt.
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