Der Gesetzgeber ist dabei die Möglichkeit zu schaffen, dass Landwirte mit einem neu zugelassenen Narkosemittel, Isofluran, (trotz heftiger Widerstände aus der Tierärzteschaft) die Kastration von männlichen Ferkeln selber durchführen dürfen, wenn sie vorab den notwendigen Sachkundenachweis mit Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben. Ziel dabei ist es, die Tiere endlich tierschutzgerecht mit Narkose zu kastrieren.
Die Agrar- und Veterinär-Akademie (AVA), als bekannte Fortbildungsakademie für Tierärzte und Landwirte, bietet die Möglichkeit, die gesetzlich geforderten Lehrgänge zur Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) zum Wohle der männlichen Ferkel durchzuführen.
Anerkannte Spezialisten unterstützen unsere praxisorientierten Fortbildungen - besonders hinweisen möchten wir hier auf einen kursleitenden Tierarzt, der bereits über 6.000 Ferkel mit Isofluran narkotisiert und kastriert hat, ohne einen Todesfall bei einem männlichen Ferkel verzeichnet zu haben.
Die Arbeit mit entsprechenden Narkosegeräten ist leicht erlernbar. Narkosezwischenfälle bei den Ferkeln sind nach bisherigen Erfahrungen nicht zu erwarten. Zum Arbeitsschutz laufen aktuell noch Untersuchungen bei Geräten bezüglich der Anwendung.
Entscheidend ist es, zeitnah die Weichen zur Umsetzung dieser Tierschutzvorgaben zu stellen. Das Thema der Kastration ohne Narkose wurde jahrelang in Fachkreisen diskutiert - ein Ergebnis schien nie in Sicht zu sein. Die Agrar- und Veterinär-Akademie (AVA) ist nunmehr froh, dass die Bundesregierung einen Weg gefunden hat, die Kastration unter Narkose und mit relativ niedrigen Kosten durchzuführen.
Die Agrar- und Veterinär-Akademie (AVA) nimmt ihre Weiterbildungsaufgabe hier sehr ernst und kann den Landwirten nur dringend raten, diese entsprechenden Kurse zu besuchen und den Sachkundenachweis frühzeitig abzulegen. Eine abschließende Prüfung der Kursteilnehmer weist die erworbenen Kompetenzen zum Wohle der männlichen Ferkel nach und befähigt dazu, mit dem Sachkundenachweis die Kastrationsaufgaben selbst durchführen zu können.
Die Termine bei der AVA für den Nachweis der Sachkunde nach der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) entnehmen sie bitter unserer Homepage www.ava1.de