Marianne Salentin-Träger, Patientenbeauftragte
des mit 4.600 Mitgliedern größten Verbandes der Osteopathen in
Deutschland (VOD) e.V., zeigt sich erfreut über den Beschluss der
Gesundheitsministerkonferenz (GMK) zur Osteopathie. Die
Gesundheitsminister aller Bundesländer hatten sich auf ihrer
diesjährigen GMK in Leipzig einstimmig für mehr Patientenschutz und
Rechtssicherheit stark gemacht.
Angesichts der fehlenden gesetzlichen Regelung zur Osteopathie in
Deutschland und aus Sorge um die Patientensicherheit wurde ein Antrag
an das Bundesgesundheitsministerium gerichtet, um Lösungen
aufzuzeigen und ein dringend erforderliches Berufsgesetz zu prüfen.
"Mit ihrem Beschluss verdeutlichen die 16 Ministerinnen und Minister,
dass im Hinblick auf die Ausbildung und Ausübung von Osteopathie in
Deutschland gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Dies ist ein
wichtiger und längst überfälliger Schritt", kommentiert die
Patientenbeauftragte.
Osteopathie ist längst Teil der Gesundheitsversorgung in unserem
Land. Laut einer Forsa-Umfrage von 2018 waren bereits rund 12
Millionen Bundesbürger in osteopathischer Behandlung. "Bislang ist es
mitunter jedoch Glückssache, ob man an einen Osteopathen gerät, der
tatsächlich über die Ausbildung und die notwendige Qualifikation
verfügt, professionell diagnostizieren und behandeln zu können",
führt Marianne Salentin-Träger weiter aus. "Zwar gibt es
Therapeutenlisten wie die des VOD, auf denen ausschließlich
hochqualifizierte Therapeuten mit Verbandsmitgliedschaft gelistet
sind, dies muss jedoch auch im Sinne der Patientensicherheit
gesetzlich geregelt sein. Patientinnen und Patienten würden es sehr
begrüßen, wenn das Bundesgesundheitsministerium diesen Auftrag der
GMK nun aufgreift, um eine rasche gesetzliche Regelung zu finden, die
die qualifizierte Ausbildung und Ausübung der Osteopathie in
Deutschland garantiert."
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