"Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat
exzellent vorgelegt", urteilt der Vorstandsvorsitzende der AOK
Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann. "Wir unterstützen die
Initiative der Länder Brandenburg und Thüringen voll und ganz, über
die Plenarsitzung vom 28. Juni den Vermittlungsausschuss anzurufen
und damit das Gesetz für mehr Sicherheit in der
Arzneimittelverordnung (GSAV) weiter zu verbessern. Die
Quotensubvention von fragwürdigen Arzneimittelimporten wird nicht
dadurch sinnvoller, dass die Bundesregierung sie im GSAV durch
weitere bürokratische Winkelzüge zusätzlich verkompliziert", stellt
Hermann klar. "Wenn dieses Steinzeitinstrument dem
Gesundheitsminister nicht durch Argumente auszureden ist, können wir
das demokratische Regulativ des Vermittlungsausschusses nur
begrüßen."
Das GSAV hatte am 6. Juni mitsamt einer Regelung, die die
Importförderquote nochmals verkompliziert, den Bundestag passiert.
Das Protokoll des Gesundheitsausschusses des Bundesrats hält nun dazu
fest: "Die Vorschrift stellt eine nicht mehr erforderliche
bürokratische Doppelregulierung mit vergleichsweise geringem
Einsparpotential dar. Zugleich ist der durch sie beförderte
Parallelimportmarkt ein Einfallstor für Arzneimittelfälschungen in
den deutschen Markt." AOK-Chef Hermann: "Wir weisen gemeinsam mit
vielen Kennern der Materie auf den Zusammenhang zwischen staatlicher
Importförderung und möglichen Risiken für die Arzneimittelsicherheit
der Patientinnen und Patienten seit langer Zeit mit Nachdruck hin.
Die Versorgungssicherheit darf nicht den wirtschaftlichen Interessen
weniger Importeure geopfert werden. Es wäre fatal, wenn durch einen
faulen Kompromiss, wie ihn die Bundesregierung bei der Importquote
vorsieht, das Ziel verfehlt wird, das mit dem aktuellen
Arzneimittelgesetz eigentlich erreicht werden soll: Mehr Sicherheit
in der Versorgung."
In jüngster Zeit seien in Großbritannien Fälschungen des oralen
Gerinnungshemmers Xarelto aufgedeckt worden, führt Hermann weiter
aus. Das BfArM hatte am 5. Juni gemeldet, dass bei einem
Parallelimporteur eine vollständige Fälschung des Arzneimittels
identifiziert worden sei. "Xarelto gehört keiner der beiden
Arzneimittelgruppen an, die in dem vom Bundestag verabschiedeten
GSAV-Entwurf als Ausnahmen von der Regel definiert wurden", so
Hermann. "Der Vorgang zeigt, dass im Interesse der
Versorgungssicherheit an einer vollständigen Abschaffung der
Importsubventionierung kein Weg vorbeiführt. Wir setzen jetzt darauf,
dass die Länder im Interesse der Patientensicherheit votieren und dem
Gesetz in der jetzigen Form ihre Zustimmung verweigern."
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