Bundeskabinett beschließt
Digitale-Versorgung-Gesetz
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch das Gesetz für eine
bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation
(Digitale-Versorgung-Gesetz) beschlossen. Dazu erklärt die
gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Karin Maag:
"Es ist dringend notwendig, digitale Gesundheitsanwendungen den
Bürgerinnen und Bürgern zügiger als bisher verfügbar zu machen. Den
Anfang haben wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit unserer
Entscheidung zur Einführung der elektronischen Patientenakte
spätestens ab dem Jahr 2021 gemacht. Mit dem
Digitale-Versorgung-Gesetz wollen wir daran anknüpfen und weitere
Maßnahmen voranbringen: So sollen Versicherte gegenüber ihrer
Krankenkasse einen Anspruch auf innovative Gesundheits-Apps und
weitere digitale Anwendungen erhalten. Hierfür muss
selbstverständlich eine Sicherheitsprüfung erfolgen, aber auch der
Nachweis eines positiven Effektes für den Versicherten -
beispielsweise bei der Erkennung, Behandlung oder Linderung von
Krankheiten - erbracht werden. Zudem ist vorgesehen, die
Videosprechstunde zu erleichtern und den elektronischen Arztbrief
besser zu etablieren.
Mit dem Gesetz wollen wir darüber hinaus eine bessere Vernetzung
aller Leistungserbringer im Gesundheitssystem - neben Ärzten und
Kliniken also unter anderem auch der Apotheken, Hebammen,
Physiotherapeuten und Pflegeeinrichtungen - erreichen. Bei allen
Maßnahmen sollen selbstverständlich die strengen
Datenschutzbestimmungen beachtet und das Freiwilligkeitsprinzip
gewahrt werden. Gleichzeitig sollen Gesundheitsdaten für
Forschungszwecke besser genutzt werden können, wenn der Datenschutz
es zulässt. Hiervon erhoffen wir uns wichtige Erkenntnisse
beispielsweise für die Behandlung von schweren Erkrankungen.
Für uns ist außerdem klar, dass die elektronischen Patientenakte
weiterentwickelt werden muss. So sollten Versicherten künftig die
Möglichkeit erhalten, dort auch den Impfausweis oder das
Zahn-Bonusheft abzuspeichern. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die
Ankündigung des Bundesgesundheitsministeriums, zeitnah ein weiteres
Gesetz vorzulegen, um zusätzliche Anwendungen in die elektronische
Patientenakte zu integrieren. Auch hierbei legen wir großen Wert auf
die Beachtung des Datenschutzes.
In den kommenden Monaten werden wir den Gesetzentwurf im Deutschen
Bundestag beraten, damit das Gesetz Anfang des Jahres 2020 in Kraft
treten kann."
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