Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des
AOK-Bundesverbandes, begrüßt den geänderten Entwurf des Digitale
Versorgungs-Gesetzes, der heute vom Bundeskabinett verabschiedet
wurde - mit einigen Abstrichen.
"Tempo geht nicht vor Qualität. Die Interessen der Patientinnen
und Patienten sowie der Datenschutz müssen weiterhin oberste
Priorität haben. Deshalb ist es sinnvoll, Details zum Start der
elektronischen Patientenakte später gesetzlich zu regeln und in
diesem Zuge auch die rechtlichen Voraussetzungen für ein sicheres
individuelles Berechtigungsmanagement zu schaffen. Ansonsten wäre das
Gesetz zur Digitalen Versorgung als Ganzes gefährdet gewesen. Und das
wäre das falsche Signal gewesen. Denn wir haben im Gesundheitswesen
einen hohen Nachholbedarf in punkto Digitalisierung und es ist gut,
dass dieser Bedarf sowie das Potenzial der digitalen Möglichkeiten
endlich angepackt wird.
Ebenso sinnvoll ist es, statt einer verpflichtenden Teilnahme an
der Telematikinfrastruktur für weitere Leistungserbringer mit einer
freiwilligen Teilnahme einzusteigen. Die heutige Hardware-basierte
Infrastruktur ist unverhältnismäßig teuer im Vergleich zu ihrem
Ergebnis und muss durch wirtschaftliche softwarebasierte Lösungen
weiterentwickelt werden. Was die komfortable Verwaltung von
Gesundheitsdaten betrifft, sind sowohl die Versicherten als auch die
Leistungserbringer heute viel weiter in ihren Ansprüchen. Dem müssen
wir nun gerecht werden. Das Gesetz schafft dazu wichtige
Voraussetzungen, damit die AOK ihre Aufgaben im Versorgungsprozess
wahrnehmen kann.
Gleichwohl enthält das DVG immer noch die Vorgabe, dass digitale
Gesundheitsanwendungen ohne ausreichende Überprüfung ihres
gesundheitlichen Nutzens von den Krankenkassen bezahlt werden müssen.
Und zwar zu dem Preis, den der Hersteller gerne dafür hätte. Die
Gesetzliche Krankenversicherung steht damit vor einem hohen
Kostenrisiko, während der Nutzen für die Patienten völlig unklar ist
und sie schlimmstenfalls neuen Risiken ausgesetzt werden. Ich hoffe,
dass sich hierzu im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen
durchsetzen lassen."
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