"Die Betriebskrankenkassen begrüßen die vorliegende
Fassung des Gesetzentwurfes zum Digitalen Versorgungs-Gesetz (DVG),
die heute im Kabinett beschlossen wurde. Der Gesetzentwurf setzt
wichtige Akzente für digitale Anwendungen und Innovationen im
Gesundheitswesen inkl. einer konsequenten Nutzerperspektive. Dazu
gehört, dass die elektronische Kommunikation zwischen Arzt und
Patienten sowie unter Ärzten gefördert wird und endlich Vorrang vor
dem Fax erhalten soll. Auch die Erleichterung des Zugangs von
Patientinnen und Patienten zur Versorgung mit digitalen
Versorgungsinnovationen ist positiv. Ärzte und Kassen können damit
die Versorgung der Versicherten sinnvoll ergänzen und nachhaltig
gestalten. Dass eine solch gestalterische Rolle den Kassen endlich
zugestanden wird, ist ein Meilenstein in dem Gesetz. Endlich können
Sie auf Wunsch ihre Versicherten zielgenauer Beraten und Finanzmittel
einsetzen, um passende, digitale Tools zu entwickeln.
Versorgungsangebote "per Gießkanne" können damit der Vergangenheit
angehören und durch individuelle Versorgungsinnovationen ersetzt
werden", erklärt Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes.
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