"Die Betriebskrankenkassen anerkennen, dass das
Ministerium im Kabinettsentwurf zum MDK-Reformgesetz hinsichtlich der
Selbstverwaltungsgremien der MDKs eine verbesserte Besetzung mit
Kassenvertretern vorsehen. Auch die Stärkung des Frauenanteils im
Verwaltungsrat ist richtig. Will man jedoch den Anteil junger
Vertreter und die Professionalität dieses Gremiums erhalten bzw.
stärken, ist nicht nachvollziehbar, dass die Vertreter der
Krankenkassenbank letztlich kein aktuelles Kassen-Know How mitbringen
können sollen. Anders sind die vorgesehenen 12 Monate
"Kassenabstinenz" nicht zu erklären. Dies obwohl gerade in Zeiten des
medizinischen und digitalen Fortschritts Fachleute in den Gremien
tätig sein müssen, die die Versichertenbedürfnisse mit denen der
solidarischen Versichertengemeinschaft der GKV zusammenbringen
können.
Mit dem Kabinettsentwurf wird auch die Dauerbaustelle
Krankenhausabrechnungen angegangen. Etliche Ansätze des Gesetzes sind
auch hier im positiven Sinne nachgeschärft worden und enthalten
verbesserte Anreize für die Krankenhäuser, regelgerecht abzurechnen.
Nach wie vor nicht hinnehmbar ist allerdings die Einführung einer
Prüfquote für Krankenhausrechnungen, die in der Spitze auf 15 Prozent
begrenzt werden soll. Versicherten dürfte kaum zu erklären sein,
warum eine Krankenhausrechnung - anders als z.B. eine
Handwerkerrechnung - nach Erfüllung einer Quote nicht mehr geprüft
werden darf. Schließlich zeigt sich heute, dass jede zweite
Krankenhausrechnung, die der Medizinischen Dienst prüft, falsch ist.
Etwa drei Milliarden Euro jährlich werden durch Korrekturen der
Krankenhausrechnungen zu Gunsten der Solidargemeinschaft
zurückgefordert, die damit in die medizinische Versorgung der
Versicherten zurückfließen können. Dies muss so bleiben oder
zumindest die Prüfquote deutlich erhöht werden. Denn die Ausstellung
richtiger Krankenhausabrechnungen hat mit überbordender Bürokratie
nichts zu tun", erklärt Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes.
Der BKK Dachverband ist die politische Interessenvertretung von 76
Betriebskrankenkassen und vier BKK Landesverbänden mit rund zehn
Millionen Versicherten.
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