"Ja zu Strukturverbesserung und
Qualitätssteigerung, aber bitte keine Angebotsverknappung als
primäres Ziel" fordert der Präsident des VLK, PD. Dr. M. Weber. Die
Reform der Notfallversorgung ist überfällig und wird grundsätzlich
vom VLK begrüßt. Auch die Ansiedlung an den Kliniken entspricht der
Realität und so ist die Übertragung des Sicherstellungsauftrages auf
die Länder nur konsequent. Aber jetzt mischen sich Bestrebungen zur
Angebotsverknappung unter die in ihrer Gesamtheit guten Vorschläge.
Die Absicht, Notfallleistungen an Kliniken ohne Interdisziplinäre
Notfallzentren (INZ) mit einem 50-prozentigen Abschlag zu
"honorieren", ist nicht zu akzeptieren. Ebenso wenig der Versuch, die
Entscheidung über eine medizinisch notwendige stationäre Aufnahme auf
Standorte mit INZ zu begrenzen. Alle Häuser, die nach den neuen
Richtlinien des G-BA als Notfall-Krankenhäuser anerkannt sind, müssen
an der Versorgung ohne Abschläge teilnehmen. Sonst droht durch diesen
Eingriff in die flächendeckende, wohnortnahe Versorgung ein
logistisches Chaos mit drastischer Zunahme von Krankentransporten zu
INZ''s und dann zurück zur stationären Aufnahme ins nächstgelegene
Krankenhaus. Dies muss bei den kommenden Beratungen mit den
Bundesländern zur Notfallversorgung dringend korrigiert werden. Eine
Angebotsverknappung darf nicht die sonst guten Reformbemühungen
zunichte machen.
RA Normann Johannes Schuster
Hauptgeschäftsführer des Verband der Leitenden Krankenhausärzte
Deutschlands e.V.
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