Heute tritt das Gesetz für mehr Sicherheit in der
Arzneimittelversorgung (GSAV) in Kraft - und zwar zu einem Zeitpunkt,
an dem die Meldungen über Lieferengpässe beim BfArm ihren Höchststand
erreichen. Nach Einschätzung des Branchenverbandes Pro Generika wird
das GSAV die Versorgungssicherheit nicht verbessern, vor weiteren
Lieferengpässen leider nicht schützen.
- Zwar enthält das Gesetz im §130a Absatz 8 Satz 9 des SGB V eine
Passage, die die Lieferengpässe betrifft.
- Danach sind die Krankenkassen gehalten, "die Vielfalt der
Anbieter und die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung der
Versicherten zu berücksichtigen."
- Das bildet jedoch nur ab, was in den Rabattverträgen längst
steht. An der Vergabepraxis bei Rabattverträgen wird sich daher
nichts ändern.
Dazu Pro Generika-Geschäftsführer Bork Bretthauer: "Die Passage im
GSAV hat lediglich appellativen Charakter und verpflichtet die
Krankenkassen zu nichts. Der Vorschlag, bei einem Rabattvertrag
mindestens drei Hersteller einzubinden und die Versorgungssicherheit
dadurch zu stärken, lagen auf dem Tisch. Er wurde nicht
berücksichtigt. Das Problem der Lieferengpässe wird wohl bestehen
bleiben, zum Leidwesen der Patienten."
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Pro Generika e.V.
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