Kooperationen von Zahnärztinnen und Zahnärzten mit
Pflegeeinrichtungen sind ein echtes Erfolgsmodell für die
Verbesserung der Mundgesundheit von gesetzlich versicherten Patienten
in Heimen. Das ist ein zentrales Ergebnis des ersten gemeinsamen
Evaluationsberichtes von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung
(KZBV) und GKV-Spitzenverband. Der Auswertung zufolge steht
statistisch in jedem 3. Pflegeheim ein Kooperationszahnarzt im Sinne
der Rahmenvereinbarung zur Verfügung, die KZBV und GKV-SV bei der
Umsetzung der entsprechenden gesetzlichen Regelung im Jahr 2014 unter
Mitwirkung der Träger von Heimen und Verbänden der Pflegeberufe
getroffen hatten.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV: "Die
wachsende Zahl von Verträgen ist Ausdruck von Akzeptanz und
Notwendigkeit dieses wichtigen Versorgungsangebots. Es gewährleistet
die koordinierte vertragszahnärztliche und pflegerische Betreuung von
besonders vulnerablen Patienten, um die sich der Berufsstand schon
lange verstärkt kümmert. Im Fokus steht die Verbesserung von
Prävention und Therapie und damit der Lebensqualität von
Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung. Folgeerkrankungen
lassen sich durch eine verbesserte Mundgesundheit verhindern, Essen
und Sprechen wird erleichtert. Das wirkt sich positiv auf soziale
Teilhabe aus. Mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung wird es
gelingen, die Mundgesundheit in der Pflege weiter nachhaltig zu
verbessern. Zielvorgabe bleibt die lückenlose Abdeckung aller
stationären Einrichtungen in Deutschland mit Kooperationen. Daran
arbeiten wir auch künftig aktiv."
Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: "Vorsorge
ist besser als heilen - dies gilt ganz besonders für die
Zahngesundheit. Dank der Zusammenarbeit von Pflegeheimen und
Kooperationszahnärzten wird die Versorgung der Heimbewohner immer
besser. Gerade besonders schutzbedürftige Heimbewohner wie
beispielsweise immobile oder demenziell Erkrankte profitieren von der
regelmäßigen und präventionsorientierten Versorgung der Zähne direkt
in den Pflegeheimen. Bei vielen Heimbewohnern können durch diese
Vor-Ort-Untersuchungen Beschwerden, Zahnschmerzen oder
Folgeerkrankungen wie Karies verhindert werden. Dass die Zahl der
Kooperationsverträge stetig steigt, zeigt zudem, dass alle
Beteiligten voll hinter dem Kooperationsmodell stehen."
Derzeit gibt es bei anhaltend konstanter Zunahme bundesweit etwa
4.300 Verträge. Das entspricht bei rund 14.500 Pflegeeinrichtungen
einem Abdeckungsgrad von 30 Prozent. Eine zahnärztliche Versorgung
der Bewohner findet aber auch ohne Kooperationsvertrag statt. Bei
rund 936.000 zahnärztlichen Haus- und Heimbesuchen im Jahr 2018
entfielen 89 Prozent der Besuche auf Pflegebedürftige und Menschen
mit Beeinträchtigung. Diese aufsuchende Versorgung ermöglicht die
Teilhabe an bedarfsgerechter, zahnärztlicher Betreuung.
Hintergrund: Kooperationen zwischen Zahnärzten und Heimen
Pflegebedürftige Patienten können oft nicht mehr
eigenverantwortlich für ihre Mundhygiene sorgen und sind auf
besondere Unterstützung angewiesen. Ihre Mundgesundheit ist im
Schnitt schlechter, als die der übrigen Bevölkerung. Das Risiko für
Karies-, Parodontal- und Mundschleimhauterkrankungen ist für
Pflegebedürftige besonders hoch. Die Voraussetzungen für die
Versorgung von Versicherten in Pflegeeinrichtungen hatten sich im
Jahr 2014 erheblich verbessert. Die damals von KZBV und GKV-SV
erarbeitete Rahmenvereinbarung ermöglicht es Vertragszahnärztinnen
und Vertragszahnärzten, einzeln oder gemeinsam Kooperationsverträge
mit stationären Einrichtungen zu schließen, um deren Bewohner vor Ort
systematisch zu betreuen.
Solche Verträge beinhalten etwa eine routinemäßige
Eingangsuntersuchung sowie weitere regelmäßige Untersuchungen zur
Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Zahnärzte können
in Einrichtungen Befunde und Behandlungsbedarf anhand eines
vorgefertigten Formblattes dokumentieren und das Personal für weitere
Maßnahmen zum Erhalt oder zur Förderung der Mundgesundheit
individuell anleiten. Grundlage der Vereinbarung und der
Kooperationen ist das Pflegeneuausrichtungsgesetz. Das kürzlich in
Kraft getretene Pflegepersonalstärkungsgesetz sieht alle drei Jahre
eine Evaluierung der Verträge und ihrer Auswirkungen auf die
Versorgung vor. Der gemeinsame Evaluationsbericht kann unter KZBV und
GKV-SV abgerufen werden.
Pressekontakt:
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV):
Kai Fortelka
Telefon: 030 280179-27
E-Mail: presse@kzbv.de
GKV-Spitzenverband:
Janka Hegemeister
Telefon: 030 206288-4201
E-Mail: presse@gkv-spitzenverband.de
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