Tabletten werden häufig geteilt - aber nicht jede Tablette ist
dafür geeignet. "Wenn im Beipackzettel nicht ausdrücklich steht, dass
eine Tablette geteilt werden darf, sollte man vor dem Zerbrechen in
der Apotheke nachfragen. Eine Bruchkante alleine ist kein
Freifahrtschein dafür", sagte Thomas Benkert, Vizepräsident der
Bundesapothekerkammer. Ob eine Tablette teilbar ist, kann selbst bei
wirkstoffgleichen Präparaten je nach Hersteller unterschiedlich sein.
"Patienten fragen deshalb besser in ihrer Apotheke nach, wenn sie zum
Beispiel wegen eines Rabattvertrags oder eines Lieferengpasses ein
anderes Medikament als sonst bekommen."
Feste Arzneimittel wie zum Beispiel Retardtabletten, die nicht
ohne Rücksprache mit dem Arzt oder Apotheker geteilt werden sollen,
sind weit verbreitet: Im Jahr 2018 gaben Apotheken 88 Millionen
Packungen ab. Das entspricht etwa 14 Prozent aller auf GKV-Rezept
abgegebenen Fertigarzneimittel.
Benkert: "Wenn eine Tablette, die intakt eingenommen werden soll,
trotzdem geteilt wird, reichen die Folgen von Unwirksamkeit bis hin
zu schwerwiegenden Nebenwirkungen." Auch teilbare Tabletten sollten
erst kurz vor der Einnahme geteilt und die Bruchstücke nicht lange
aufbewahrt werden.
Das Teilen ist aus mehreren Gründen nicht unproblematisch. Bei
einigen Tabletten entsteht dabei Staub, dessen Einatmen riskant ist.
Dazu gehören Arzneimittel gegen Krebs- oder Viruserkrankungen und
Vitamin-A-Derivate gegen schwere Hautkrankheiten. Andere Tabletten
haben einen Schutzüberzug, der dafür sorgt, dass ein Wirkstoff nur
langsam ins Blut aufgenommen wird, oder dass sich die Tablette erst
im Darm statt im Magen auflöst. Durch das Brechen verliert er seine
Funktion. Es gibt daneben Überzüge, die die Inhaltsstoffe gegen Licht
schützen. Ein Beispiel dafür sind Tabletten mit Nifedipin gegen
Herzerkrankungen.
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