Die Zahnärztliche Patientenberatung der
Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und (Landes-)Zahnärztekammern ist
im deutschen Gesundheitswesen schon lange eine der wichtigsten
Anlaufstellen für gesicherte Patienteninformationen. Die Ergebnisse
des für Patienten kostenfreien Beratungsangebots werden nach
einheitlichen Kriterien erfasst, wissenschaftlich ausgewertet und
veröffentlicht. Der heute von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung
(KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) vorgestellte 3. Jahresbericht
zur wissenschaftlichen Evaluation der zahnärztlichen
Patientenberatung rückt diesmal als Schwerpunktthema die
Kostentransparenz in den Fokus.
Insgesamt wurden im Jahr 2018 bundesweit 35.532 Beratungen
geleistet (2017: 34.804). Davon fanden etwa 6.200 Beratungen zu
Fragen statt, die Ratsuchende im Zusammenhang mit Behandlungskosten
stellten: Ist die Geldforderung der Praxis korrekt? Wie ist der Heil-
und Kostenplan zum Zahnersatz zu verstehen? Warum kann die Rechnung
vom HKP abweichen?
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV:
"Patienten und Patientinnen haben beim Thema Kosten in der Praxis
aufgrund komplexer gesetzlicher Vorgaben Bedarf an
allgemeinverständlichen Informationen. Mit ihrem umfassenden
Leistungsportfolio tragen unsere Beratungsstellen seit vielen Jahren
dazu bei, Anfragen in der Regel abschließend zu beantworten und damit
die Patientensouveränität zu stärken. Das bestätigt uns in unserem
Anspruch, bei allen Versorgungsfragen - direkt nach der
Zahnarztpraxis - der richtige Ansprechpartner zu sein." Vor dem
Hintergrund der voranschreitenden Digitalisierung arbeite die
Zahnärzteschaft zudem intensiv daran, die Aufklärung in den Praxen
auch mithilfe technischer Unterstützung weiterzuentwickeln. "Wir
wollen Patienten passgenaue Informationen bieten, die sie wirklich
benötigen und denen sie vertrauen können." Um
Verständnisschwierigkeiten weiter abzubauen, erarbeiten KZBV und
KZVen derzeit ein neues Patientenformular für geplante Versorgungen
mit Zahnersatz. "Der für Patienten mitunter komplizierte Heil- und
Kostenplan soll dann künftig nur noch im Innenverhältnis von Praxis
und Kostenträger als Antragsformular genutzt werden."
Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der BZÄK: "Gerade in
der jetzigen Zeit, in der der zahnärztliche Sektor von externen
Akteuren unter ständigem Kommerzialisierungsdruck steht, ist das
Vertrauensverhältnis zwischen Zahnarzt und Patient essenziell.
Vertrauen entsteht auf der Grundlage einer ausführlichen Aufklärung
und ist von wesentlicher Bedeutung für den Behandlungserfolg. Gerade
bei den Kosten kommt es manchmal zu Missverständnissen. Deshalb ist
es wichtig und auch vorgeschrieben, dass der Zahnarzt den Patienten
umfassend aufklärt und ihm alle Behandlungsalternativen inklusive
Kosten aufzeigt. Außerdem sollte der Patient schriftliche Unterlagen
erhalten, die er in Ruhe zu Hause nochmals prüfen kann. Sollten
dennoch Fragen beim Patienten bleiben, kann er sich auch bei den
zahnärztlichen Beratungsstellen Rat holen. Diese leisten damit einen
wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz der
Patienten."
3. Jahresbericht zur Evaluation der zahnärztlichen
Patientenberatung - zentrale Ergebnisse
Die meisten Ratsuchenden (85 Prozent) sind gesetzlich, circa 7
Prozent sind privat krankenversichert. Das entspricht in etwa den
jeweiligen Anteilen der Gesamtbevölkerung.
In mehr als 81 Prozent der Gespräche konnte das Anliegen der
Patienten abschließend bearbeitet werden.
55 Prozent aller Beratungen betreffen Kosten- und Rechtsfragen,
darunter zu Geldforderungen, Patientenrechten und zu zahnärztlichen
Berufspflichten.
In einem weiteren Viertel (27 Prozent) wurde die Beratungsstelle
kontaktiert, um Auskünfte zu Adressen von zahnärztlichen
Organisationen, zum Bonusheft oder zu anderen Verbraucher- und
Servicethemen zu erhalten.
Spezifische Informationsbedürfnisse zu konkreten zahnmedizinischen
Verfahren und Therapien stellen in jedem siebten Fall (13 Prozent)
den vorrangigen Beratungsanlass dar, während der Wunsch nach
allgemeinen zahnmedizinischen Informationen mit 5 Prozent eher selten
zu einem Beratungskontakt führt.
Auch patientenrechtliche Anfragen, etwa zur Möglichkeit einer
Zweitmeinung oder zum Einsichtsrecht in die eigenen
Krankenunterlagen, waren mit circa 4.600 Beratungskontakten recht
häufig, während Beratungen zu zahnärztlichen Berufspflichten mit gut
1.100 Kontakten weniger ins Gewicht fielen.
Die Zahnärztliche Patientenberatung
Die bundesweit etablierten Beratungsstellen von KZVen und
Zahnärztekammern geben seit vielen Jahren persönlich, postalisch,
telefonisch und per E-Mail Auskunft zu Behandlungen,
Therapiealternativen sowie zu Risiken bei bestimmten Eingriffen. Sie
beantworten Fragen zur Kostenübernahme durch Krankenkassen und zu
Privatrechnungen. Gutachter- und Schlichtungsstellen leisten
wertvolle Beiträge für die konstruktive Vermittlung zwischen
Zahnärzten und Patienten. In der vertragszahnärztlichen Versorgung
trägt das kürzlich durch den Gesetzgeber bestätigte Gutachterwesen
maßgeblich zur Klärung offener Behandlungsfragen bei und dient damit
direkt den Patienten.
Weitere Informationen, Kontaktdaten der Beratungsstellen und ein
Filmclip können unter www.patientenberatung-der-zahnaerzte.de sowie
auf den Websites von KZBV (www.kzbv.de) und BZÄK (www.bzaek.de)
abgerufen werden. Dort finden sich auch zahlreiche
Patienteninformationen zu Themen wie Abrechnung und Erstattung
zahnärztlicher Leistungen, etwa eine interaktive Beispielrechnung und
ein animierter HKP. Der Jahresbericht der Zahnärztlichen
Patientenberatung ist dort zum Download frei verfügbar.
Druckexemplare können bei Bedarf unter presse@kzbv.de oder
presse@bzaek.de angefordert werden, solange der Vorrat reicht.
Pressekontakt:
KZBV: Kai Fortelka
Tel.: 030 280 179-27, E-Mail: presse@kzbv.de
BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer
Tel.: 030 40005-150, E-Mail: presse@bzaek.de
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