Komatöser Schlaf und garantierte Gedächtnislücken: bei sexuellem Missbrauch oder einem Raub ist das die perfekte Lösung, wenn das Opfer wehr- und hilflos gemacht werden soll. Wer vor einer Straftat mit GHB oder GBL außer Gefecht gesetzt wurde, kann sich am nächsten Tag kaum an etwas erinnern. Für die Täter tendiert das Risiko, von der Polizei gefasst zu werden, gegen Null.
Der Dachverband der deutschen Apotheker (ABDA) geht davon aus, dass bei Vorfällen mit so genannten K.-o.-Tropfen meist der betäubende Stoff Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB) im Spiel ist. In der Partyszene wird die Substanz auch als „Liquid Ecstasy“ bezeichnet, hat aber mit echtem Ecstasy bis auf den Namen nichts zu tun. Während letzteres eine stark stimulierende Wirkung zeigt, ist GHB (außer bei sehr geringer Dosierungen) eher mit einem Schlaf- oder Beruhigungsmittel vergleichbar. Da GHB nicht legal erhältlich ist, weichen die Täter oft auf seinen Ausgangsstoff GBL aus. Diese Chemikalie ist nicht verboten, denn die Industrie benötigt sie als Reinigungs- und Lösungsmittel. Sie wandelt sich aber im Körper unmittelbar zu GHB um. Die Wirkung ist in der Folge identisch.
Die Effekte von GHB und GBL sind nur schwer steuerbar. Schon ein Tropfen zuviel kann den Unterschied zwischen gelöster Partystimmung und tiefer Ohnmacht ausmachen. Wie die Substanz beim Einzelnen wirkt, hängt von vielen Faktoren ab: Geschlecht, Körpergewicht, Tagesverfassung, allgemeine körperliche Fitness und der Zeitpunkt der letzten Mahlzeit sind nur einige davon. Zudem spielt es eine Rolle, ob man vorher Medikamente, Alkohol oder andere Drogen genommen hat (siehe Mischkonsum von GBL und anderen Drogen).
Bei den meisten Konsumenten (oder Opfern) stellt sich nach kurzer Zeit eine leichte Übelkeit und Benommenheit ein, was aber aufgrund der zeitgleich einsetzenden Euphorie noch keine Besorgnis erregt. Bei höheren Mengen kommt es zu Kopfschmerzen und Verwirrtheit. Der Gang wird unsicher, der Gleichgewichtssinn lässt nach. Schon eine geringfügige höhere Dosierung kann zur Ohnmacht führen.
Die Nachwirkungen sind nicht weniger schlimm. Neben einem heftigem Kater, ähnlich wie nach einem Alkoholrausch, kommt es bei GHB und GBL in hoher Dosierung zu ausgedehnten Gedächtnislücken. Die Erinnerungen kommen auch später nicht mehr zurück, sie sind unwiederbringlich gelöscht. Was wirklich passiert ist, bleibt ein ein Geheimnis. Für die Opfer ist das sehr belastend.
GHB und GBL kommen oft bei sexuellem Missbrauch an Frauen und Mädchen zum Einsatz. Aber auch Männer zählen zu den Opfern. Hier geht es seltener um Sex, sondern eher um Raub und Diebstahl. Besonders häufig ist das in Urlaubsregionen wie Thailand. Aus Deutschland gibt es ebenfalls solche Berichte, wenngleich es sich dabei um Einzelfälle handeln dürfte.
Eine Sache haben beide Geschlechter gemeinsam: nach wenigen Stunden ist die Substanz im Körper nicht mehr nachweisbar. Wenn man am nächsten Tag den Verdacht schöpft, ein Opfer von GHB oder GBL geworden zu sein, ist es für den Nachweis meist schon zu spät. Diesem Umstand ist es geschuldet, dass es über die tatsächlichen Fallzahlen keine zuverlässigen Daten gibt.
GHB ist seit 2002 als Betäubungsmittel eingestuft. Zugelassen ist es nur als Narkosemittel und zur Behandlung der Narkolepsie. Der unerlaubte Besitz kann Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Der Besitz von GBL ist an sich nicht strafbar. Ein strafrechtlicher Tatbestand liegt aber vor, wenn es einer anderen Person ohne ihr Wissen verabreicht wird.
Obwohl GHB nun schon seit 17 Jahren verboten ist, steigt die Zahl der Vergiftungsfälle in Deutschland weiterhin. Experten führen das unter anderem darauf zurück, dass man GBL und GHB im Internet kaufen kann. Darüber hinaus sind Chemiebaukästen im Handel, mit denen auch ein Laie GHB selbst herstellen kann.