Der Bundesrat beschäftigt sich heute mit dem Gesetz zur Stärkung
der Vor-Ort-Apotheke. Zwei wichtige Versorgungsthemen stehen dabei
auf der Agenda: die Rabattverträge und der einheitliche Abgabepreis
bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Dazu sagt Dr. Kai
Joachimsen, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der
Pharmazeutischen Industrie (BPI) e.V.:
"Für eine dauerhaft optimale Patientenversorgung müssen wir die
Arzneimittelliefersicherheit stärken. Dazu gehört, die Rabattverträge
neu zu gestalten, wie es auch der Gesundheitsausschuss des
Bundesrates empfiehlt. Wir könnten das Risiko für Lieferengpässe
nämlich deutlich reduzieren, wenn es grundsätzlich erst
Ausschreibungen gibt, wenn mindestens vier Anbieter im Markt sind und
die Krankenkasse an mindestens drei Anbieter Zuschläge erteilen
müssen, von denen mindestens einer den Standort seiner Produktion in
der EU nachweisen muss. Das würde unsere Arzneimittelversorgung in
Deutschland nachhaltig stärken.
Außerdem ist es aus versorgungs- und sozialpolitischer Sicht von
zentraler Bedeutung, den einheitlichen Abgabepreis bei
verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu erhalten. So stellen wir
einheitliche Lebensbedingungen in ganz Deutschland sicher. Wir
vermeiden, dass Patienten je nach Region unterschiedlich hohe
Zuzahlungen leisten müssen und verhindern zum anderen, dass Kassen
durch regional unterschiedliche Nachfrage oder Risikostrukturen der
Versicherten belastet werden. Das Gesetz von Angebot und Nachfrage
dagegen würde Arzneimittelpreise regional differenzieren. Das können
wir im Interesse der Patienten nicht wollen. Wenn die Apothekerspanne
zum Gegenstand von Rabattschlachten wird, würden Beratungskompetenz
und wohnortnahe Versorgung der Schnäppchenjagd geopfert. Untragbar
wäre es, wenn Patienten im Krankheitsfall zu Preisvergleichen und
längeren Wegen zu einer günstigeren Apotheke gezwungen würden.
Deshalb müssen wir die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln
in der Vor-Ort-Apotheke stärken. Ganz wesentlich dabei ist, die
Gleichpreisigkeit nachhaltig rechtlich abzusichern, und die
Rabattverträge zukunftsfest zu machen."
Kontakt:
Andreas Aumann (Kommissar. Pressesprecher), Tel. 030 27909-123,
aaumann@bpi.de
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