Viele Arzneimittelsäfte müssen kühl gelagert
werden - aber nicht alle. Wird ein Saft, der nicht in den Kühlschrank
muss, dort aufbewahrt, kann sich die Beschaffenheit ändern, wie das
Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" schreibt. Das Saftpräparat
wird zähflüssig und lässt sich nicht mehr genau dosieren. Daher
sollte man nur Arzneimittel in den Kühlschrank stellen, deren
Gebrauchsinformation das vorschreibt - oder wenn der Apotheker dazu
geraten hat.
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Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 9/2019 B liegt aktuell in
den meisten Apotheken aus.
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