Die aktuelle Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung "Vergütung
ambulanter und ambulant erbringbarer Leistungen" kommentiert
PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther:
"Die Studie kommt im Kern zu dem Schluss, dass eine einheitliche
Gebührenordnung nur Sinn macht, wenn zuvor die gesamte medizinische
Versorgung in Deutschland vereinheitlicht wird. Während also viele im
linken politischen Spektrum eine einheitliche Gebührenordnung als
Voraussetzung für die von ihnen propagierte "Bürgerversicherung"
begreifen, sehen es die Gutachter nun geradewegs andersherum. Das
erinnert arg an die berühmte Frage vom Huhn und dem Ei, frei nach dem
Motto: Was soll zuerst kommen? Dabei ist die Antwort bei
Bürgerversicherung und Einheitsgebührenordnung ungleich einfacher:
Keines von beiden! Die Zufriedenheit der Bürger mit ihrer
medizinischen Versorgung erreicht Spitzenwerte. Da gibt es keine
Veranlassung für Radikaloperationen an unserem Gesundheitssystem, das
zu den besten der Welt zählt.
Im Koalitionsvertrag heißt es mit Blick auf die Überarbeitung der
ärztlichen Gebührenordnungen: "Sowohl die ambulante Honorarordnung in
der Gesetzlichen Krankenversicherung (EBM), als auch die
Gebührenordnung der Privaten Krankenversicherung (GOÄ) müssen
reformiert werden." Die von der Bundesregierung eingesetzte
Reformkommission ist gut beraten, diesen Auftrag wörtlich zu nehmen
und die Spielräume innerhalb der beiden bestehenden Systeme
auszuloten.
Eine Blaupause für den GOÄ-Bereich ist dabei im Wesentlichen
konsentiert: Unser gemeinsam mit Ärzteschaft und Beihilfe
entwickeltes Konzept umfasst den neuesten Stand der Medizin, es ist
offen für eine rasche Integration zukünftiger Innovationen und es
stärkt die "sprechende Medizin", also die persönliche Zuwendung der
Ärzte zu ihren Patienten. Damit ist es ein gutes Fundament, auf dem
der Gesetzgeber noch in dieser Wahlperiode eine umfassende GOÄ-Reform
errichten könnte."
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