Der aktuelle Marktcheck der Verbraucherzentralen zu
isoflavonhaltigen Nahrungsergänzungsmitteln (http://ots.de/XNutnV)
ist alarmierend: Demnach überschreitet die Mehrheit der 22
überprüften Produkte die von der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) empfohlene maximale Tagesdosis für
Isoflavone. Teils werde außerdem mit unzulässigen
gesundheitsbezogenen Angaben geworben. Aus Sicht der
Verbraucherzentralen sind die Kontrollen zur gesundheitsbezogenen
Werbung unzureichend.
Das meint auch Dr. Kai Joachimsen, Hauptgeschäftsführer des BPI:
"Dass für Lebensmittel mit pflanzlichen Inhaltsstoffen immer noch mit
unzulässigen gesundheitsbezogenen Angaben geworben wird, ist
untragbar. Der Verbraucher wird getäuscht und sogar möglichen
Gesundheitsrisiken ausgesetzt. Wenn die Bundesregierung es ernst
damit meint, Kennzeichnungen zu verbessern und somit den
Verbraucherschutz zu erhöhen, dann muss sie bei der EU endlich darauf
pochen, alle Botanicals durch die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewerten zu lassen. Die Health
Claims-Verordnung aus dem Jahr 2006 ist unmissverständlich:
Gesundheitsbezogene Aussagen in der Lebensmittelwerbung müssen
nachprüfbar und durch Studien belegt sein. Leider wurde die Umsetzung
der Verordnung von der EU-Kommission jedoch 2010 für pflanzliche
Produkte gestoppt. Und der Verbraucher steht seitdem zumindest bei
Botanicals allein im Regen."
Hintergrund:
Seit Inkrafttreten der Health Claims Verordnung wurden 4.637
Anträge auf Überprüfung der gesundheitsbezogenen Aussagen (Health
Claims) gestellt. 2.758 dieser Health Claims wurden bewertet. Die
übrigen, also fast die Hälfe der Claims, sind bis heute nicht
bewertet. Stattdessen darf mit einigen tausenden gesundheitsbezogenen
Aussagen weiterhin ungeprüft auf Nahrungsergänzungsmitteln geworben
werden. Dafür sorgt eine Übergangsregelung. Hier
(https://www.bpi.de/de/alle-themen/health-claims) finden Sie mehr
Informationen zum Thema und hier (http://ots.de/XzsTko) die Liste
aller zugelassenen Health Claims.
Pressekontakt:
Andreas Aumann (Kommissar. Pressesprecher),
Tel. 030 27909-123,
aaumann@bpi.de
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