fit und munter - AOK fordert Stärkung der Patientenrechte

fit und munter

AOK fordert Stärkung der Patientenrechte


Jeder vierte Bundesbürger hat seinen behandelnden
Arzt schon einmal darum gebeten, Einsicht in seine
Behandlungsunterlagen zu nehmen - und immerhin 15 Prozent dieser
Patienten wurde die gewünschte Einsicht nach eigenen Angaben
verweigert. Das hat eine repräsentative Online-Umfrage des Instituts
YouGov unter mehr als 2.000 Personen ergeben. In einem am Donnerstag
(24. Oktober) veröffentlichten Papier zur Stärkung der
Patientenrechte spricht sich der AOK-Bundesverband dafür aus, die
Position der Patienten bei diesem Thema zu stärken: Wenn Ärzte ihren
Patienten die Einsicht in ihre Behandlungsunterlagen ohne Grund
verweigern, soll das für sie in Zukunft rechtliche Konsequenzen
haben. In der YouGov-Befragung stimmen 83 Prozent der Befragten einer
solchen Änderung der gesetzlichen Vorgaben zu.

Dittmar: Dürfen uns mit Status quo nicht zufriedengeben

Das Positionspapier der AOK-Gemeinschaft sieht vor allem eine
Verkürzung der Verfahren bei Behandlungs- und Pflegefehlern sowie
Beweiserleichterungen für Patienten vor. "Die Erfahrungen aus der
täglichen Beratung und Unterstützung unserer Versicherten im Falle
vermuteter Behandlungsfehler zeigen, dass eine Weiterentwicklung des
Patientenrechtegesetzes von 2013 notwendig ist", sagt der
Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch.
Unterstützt wird das Anliegen von der SPD. Deren
gesundheitspolitische Sprecherin Sabine Dittmar betont: "Mit Blick
auf die Situation der Opfer von Behandlungsfehlern dürfen wir uns mit
dem Status quo nicht zufriedengeben. Nach wie vor gibt es für
Patientinnen und Patienten zu hohe Hürden, um im Schadensfall eigene
Rechte durchsetzen zu können. Die im Jahr 2013 getroffenen Regelungen
müssen dringend auf den Prüfstand. Wir werden die Gespräche dazu mit
dem Koalitionspartner aufnehmen, so, wie wir das im Koalitionsvertrag
vereinbart haben."

Die AOK macht in ihrem Papier konkrete Verbesserungsvorschläge, um
die Möglichkeiten zur Einsicht in die Behandlungsunterlagen zu
verbessern und die Hürden zum Nachweis von Behandlungsfehlern zu
senken. So muss der Arzt nach bisheriger Rechtslage über
Behandlungsfehler nur Auskunft geben, wenn der Patient aktiv danach
fragt. Auf eigene Initiative müssen Behandelnde nur informieren, wenn
sie damit gesundheitliche Gefahren für den Patienten abwenden können.
In der YouGov-Umfrage sprechen sich 90 Prozent der Befragten dafür
aus, dass Ärzte gesetzlich dazu verpflichtet werden sollten, ihre
Patienten auch ohne deren aktive Nachfrage über vermutete
Behandlungsfehler zu informieren. Für eine solche Änderung der
gesetzlichen Vorgaben plädiert der AOK-Bundesverband in seinem
Positionspapier.

Pflichtversicherung für alle Behandelnden einführen

Eine große Mehrheit von 87 Prozent der Befragten stimmt außerdem
einer gesetzlichen Verpflichtung der Ärzte zum Abschluss einer
Haftpflichtversicherung zu, die im Fall von Behandlungsfehlern
einspringt. Dass es eine solche Verpflichtung bisher nicht gibt,
vermuten die Wenigsten: In der Umfrage gehen 44 Prozent der Befragten
davon aus, dass alle praktizierenden Ärzte in Deutschland einen
ausreichen Versicherungsschutz haben, der im Falle eines
Behandlungsfehlers den vollen Schadenersatz für den Patienten
sicherstellt. Etwa ein Viertel (27 Prozent) der Befragten gab an,
nicht über die Rechtslage Bescheid zu wissen. Nur knapp 30 Prozent
wissen, dass die Entschädigung der Patienten im Fall von
Behandlungsfehlern wegen fehlendem Versicherungsschutz von Ärzten
nicht in jedem Fall sichergestellt ist. Die Einführung einer
Pflichtversicherung für Behandelnde ist eine der Kernforderungen im
Positionspapier des AOK-Bundesverbandes. "Es kann nicht sein, dass
jeder Autofahrer in Deutschland im Falle eines Unfalls
selbstverständlich über die Haftpflicht abgesichert ist, während es
für Ärzte keine verpflichtende Absicherung gibt", betont
AOK-Vorstandschef Martin Litsch.

Dauer der Verfahren verkürzen und Schäden zeitnah regulieren

Die AOK schlägt zudem ein Bündel von Maßnahmen vor, um lange
Verfahrensdauern zu verkürzen und eine zeitnahe Regulierung von
Schäden infolge von Behandlungsfehlern sicherzustellen. "Nach unseren
Erfahrungen aus der Beratung schrecken viele Patienten, die einen
ärztlichen Behandlungsfehler vermuten, davor zurück, ihre Ansprüche -
zum Beispiel auf Schadenersatz - geltend zu machen", so Litsch. In
der YouGov-Befragung vermuten 73 Prozent der Befragten, dass mögliche
Kosten eines Gerichtsverfahrens der wichtigste Grund für diese
Zurückhaltung sind. 66 Prozent der Befragten sehen mangelnde Kenntnis
der Patienten über ihre Rechte als Ursache. Weitere relevante Gründe
sind aus Sicht der Befragten die Dauer des Verfahrens (47 Prozent),
die psychische Belastung der Patienten (44 Prozent) sowie eine
generelle Angst vor einem Gerichtsverfahren (43 Prozent). Die Störung
des Vertrauensverhältnisses zum Arzt wird mit 36 Prozent weniger oft
als Grund genannt. Die Teilnehmer der Befragung hatten bei dieser
Frage auch die Möglichkeit, eigene Begründungen zu schreiben. Dabei
wurde die mangelnde Aussicht auf Erfolg am häufigsten als Grund
genannt - oft verbunden mit dem Hinweis, dass die Ärzte bei
medizinischen Streitfällen ohnehin in einer besseren Position seien.

Ärzte verpflichten, über Nutzen von IGeL zu informieren

Das Positionspapier des AOK-Bundesverbandes enthält auch
Vorschläge zur besseren Durchsetzung von Schadenersatz-Ansprüchen im
Falle von Schäden durch Arzneimittel und zum besseren Schutz der
Patienten vor fehlerhaften Medizinprodukten. Darüber hinaus wird in
dem Papier das Thema "individuelle Gesundheitsleistungen" (IGeL)
angesprochen: Die AOK fordert, dass Ärzte künftig nicht nur über die
Kosten, sondern auch über den individuellen Nutzen dieser Leistungen
für den jeweiligen Patienten informieren müssen. Dies soll dazu
beitragen, dass Patienten eine informierte Entscheidung für oder
gegen die angebotenen Leistungen treffen können.

Die Befragungsergebnisse zum Thema Patientenrechte beruhen auf
einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der zwischen dem
20. und 22. August 2019 insgesamt 2.031 Personen teilnahmen. Die
Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche
Bevölkerung ab 18 Jahren.

Das Positionspapier des AOK-Bundesverbandes zur Stärkung der
Patientenrechte und weiterführende Informationen stehen zum Download
unter www.aok-bv.de/.



Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 15603042
E-Mail: presse@bv.aok.de

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