INTER-Kunden mit einer privaten
Krankheitskostenvollversicherung dürfen sich freuen: Sie erhalten
auch im Jahr 2019 eine Beitragsrückerstattung von bis zu sechs
maßgeblichen Monatsbeiträgen*. Die INTER belohnt in diesem Jahr rund
42 200 Personen für ihre Leistungsfreiheit im Jahr 2018 mit
durchschnittlich 853 Euro je Kunde. Insgesamt erstattete die INTER im
September 2019 rund 36,0 Mio. Euro.
Die Beitragsrückerstattung ist für die INTER ein wesentliches
Qualitätsmerkmal der Krankheitskostenvollversicherung. Die Kunden
profitieren so unmittelbar von den guten Unternehmensergebnissen. Die
wesentliche Voraussetzung für eine Beitragsrückerstattung ist, dass
während des Jahres 2018 ohne Unterbrechung eine
Krankheitskostenvollversicherung bestand und für das Behandlungsjahr
2018 keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Zudem muss der
Vertrag bis zum 1. Juli 2019 in ungekündigter Form bestanden haben.
Immer zum Jahresbeginn werden alle INTER-Kunden mit einer privaten
Krankheitskostenvollversicherung transparent über die Voraussetzungen
sowie die Höhe der zu erwartenden Beitragsrückerstattung informiert.
So können sie ganz leicht selbst entscheiden, ob sie kleinere Beträge
selbst tragen oder ihre Rechnungen komplett einreichen.
*Der maßgebliche Monatsbeitrag errechnet sich aus dem ambulanten
und zahnmedizinischen Anteil des Monatsbeitrags (ohne gesetzlichen
Zuschlag) und beträgt in der Regel bei Kompakttarifen 2/3 des
gesamten Monatsbeitrags.
Pressekontakt:
INTER Versicherungsgruppe
Unternehmenskommunikation
André Dinzler
(0621) 427-1334
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