Mit einer bundesweiten "Mindestmengen-Transparenzkarte" gibt die
AOK erstmals einen Überblick über alle Kliniken, die im kommenden Jahr
Mindestmengen-relevante Operationen mit besonders hohen Risiken für die
Patienten durchführen dürfen. Die Karte im Internetauftritt des
AOK-Bundesverbandes enthält auch die von den Kliniken aktuell gemeldeten
Fallzahlen für alle sieben Behandlungen, zu denen gesetzlich vorgegebene
Mindestmengen existieren. Es handelt sich um besonders anspruchsvolle und
komplizierte Behandlungen, bei denen das Risiko der Patienten für schwere
Komplikationen besonders hoch ist. Derzeit sind dies die Implantation von
künstlichen Kniegelenken (50 Fälle pro Jahr), Transplantationen von Leber (20),
Niere (25) und Stammzellen (25), komplexe Operationen an Speiseröhre (10) und
Bauchspeicheldrüse (10) sowie die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit
einem Geburtsgewicht von unter 1.250 Gramm (14).
Orientierung für Patienten vor planbaren Operationen
"Mit unserer Online-Karte geben wir Patienten Orientierung, welche Kliniken die
Mindestmengen-Regelung einhalten - aber wir zeigen auch, wo Klinikärzte erstmals
oder auf Basis von Ausnahmegenehmigungen des Landes operieren. Vor allem die
bisher unveröffentlichten Fallzahlen aus den letzten anderthalb Jahren können
Patienten, die vor einer planbaren Operation stehen, bei der Wahl einer
passenden Klinik helfen", sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des
AOK-Bundesverbandes.
Auf Basis der von den Kliniken gemeldeten Fallzahlen von Anfang 2018 bis Mitte
2019, die in der Karte dargestellt werden, haben die Landesverbände der
Krankenkassen kürzlich über die OP-Genehmigungen für das Jahr 2020 entschieden.
Diese neue Regelung war im Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen worden, um
die Umsetzung und Einhaltung der Mindestmengen zu verbessern. "Krankenhäuser,
die auf der Karte fehlen, dürfen die jeweilige Behandlung nicht durchführen und
können sie infolgedessen auch nicht mit der AOK abrechnen", betont AOK-Vorstand
Litsch. Der AOK-Bundesverband hatte in der Vergangenheit wiederholt darauf
hingewiesen, dass viele Kliniken die vorgegebenen Fallzahlen nicht einhalten.
Landesverbände der Kassen entscheiden über OP-Berechtigung
Seit diesem Jahr gelten neue Vorgaben für Kliniken, die Mindestmengen-relevante
Eingriffe durchführen. Sie mussten den Krankenkassen in ihrem Bundesland bis zum
15. Juli ihre aktuellen Fallzahlen melden und eine Prognose über die OP-Zahlen
im kommenden Jahr abgeben. Die Landesverbände der Krankenkassen haben diese
Angaben geprüft und dann entschieden, ob sie die Prognose akzeptieren. Eine
positive Prognose für 2020 konnten auch Kliniken erhalten, die die notwendige
Zahl von Operationen zum Beispiel aus organisatorischen oder personellen Gründen
nicht erbracht haben - wenn sie nachweisen konnten, dass die Gründe für das
Nicht-Erreichen der Mindestzahlen ausgeräumt wurden. Daneben gibt es auch
Krankenhäuser, die die OP-Berechtigung durch die zuständige Landesbehörde
erhalten haben, um eine flächendeckende medizinische Versorgung in dem
jeweiligen Land zu gewährleisten.
Die "Mindestmengen-Transparenzkarte" der AOK macht für jede einzelne Klinik
transparent, auf welcher Basis die Berechtigung erteilt wurde und welche
Fallzahlen zuletzt erreicht wurden. Auch Kliniken, die das erste Mal oder nach
einer mindestens zweijährigen Unterbrechung eine Leistungserlaubnis erhalten
haben, werden in der Online-Karte extra ausgewiesen. Sämtliche Informationen aus
der Online-Karte sollen im nächsten Jahr auch in den Krankenhaus-Navigator der
AOK einfließen, der Patienten und Ärzte über die Qualität von Kliniken
informiert.
AOK fordert Ausweitung der Mindestmengen
Der AOK-Bundesverband erneuert aus Anlass der Veröffentlichung der Online-Karte
seine Forderung nach einer Ausweitung der derzeitigen Mindestmengen-Regelungen:
"Studienergebnisse zeigen, dass die bestehenden Mindestmengen angehoben werden
sollten, um die Patientensicherheit weiter zu erhöhen. Außerdem sollten neue
Mindestmengen für weitere Behandlungen eingeführt werden", fordert AOK-Vorstand
Martin Litsch. Dies gilt zum Beispiel für Operationen bei Brustkrebs oder
Darmkrebs, aber auch für Hüftprothesen-Implantationen. "Hier operieren immer
noch zu viele Kliniken mit zu wenig Routine und zu geringen Fallzahlen. Die
Folgen für die betroffenen Patienten sind fatal. Sie reichen von häufigeren
Komplikationen bis zu erhöhten Sterblichkeitsraten", so Litsch. Laut Studien ist
in Kliniken, die die vorgegebenen Mindestmengen einhalten, das
Sterblichkeitsrisiko für die Patienten deutlich geringer als in Krankenhäusern
mit Fallzahlen unterhalb der Mindestmenge.
Zur Mindestmengen-Transparenzkarte: www.aok-bv.de/engagement/mindestmengen
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