Am 1. November 2019 treten die neuen
Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege in Kraft. Der
Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat seine 150
Qualitätsprüferinnen und Qualitätsprüfer nicht nur rechtzeitig auf die
Anforderungen des neuen "Pflege-TÜV" vorbereitet, sondern zugleich seinen
weitergehenden Ansatz der beratungsorientierten Prüfung verstärkt.
"Bei einer Qualitätsprüfung reicht es uns nicht, einfach nur aufzuzeigen, an
welchen Stellen eine Pflegeeinrichtung die standardisierten Anforderungen
erfüllt oder nicht erfüllt. Das ist wichtig, aber wir wollen darüber hinaus in
einem fachlichen Austausch der externen Prüfer gemeinsam mit den Einrichtungen
konkrete Verbesserungsmöglichkeiten erarbeiten. Das hilft der Pflegequalität
unmittelbar", erklärt Frank Schlerfer, Abteilungsleiter des PKV-Prüfdienstes.
Bei der fachlichen Qualifizierung der PKV-Prüferinnen und Prüfer lag deshalb ein
Schwerpunkt auf der beratungsorientierten Gesprächsführung.
"Die PKV engagiert sich seit langem für mehr Qualität in der Pflege. Wir sind
stolz, dass es unseren 150 Qualitätsprüferinnen und Qualitätsprüfern gelungen
ist, sich pünktlich zum Start für die neuen Prüfungsanforderungen fit zu
machen", sagt PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. "Wir haben schon vor einem
Jahr mit intensiven Schulungen begonnen und auch e-Learning-Formate entwickelt,
um alle Beteiligten umfassend für das neue Prüfverfahren und die neue
Prüfsoftware zu qualifizieren."
Hintergrund
Das neue Qualitätssystem für vollstationäre Pflegeeinrichtungen ersetzt ab 1.
November 2019 die bisher gültigen Pflegenoten. Entsprechend dem
Versichertenanteil der Privaten Krankenversicherung führt der Prüfdienst der PKV
10 Prozent aller Qualitätsprüfungen in Deutschland durch. Das entspricht
jährlich etwa 3.300 Prüfungseinsätzen. Die gesetzlichen Grundlagen für
Qualitätsprüfungen in der Pflege ergeben sich aus §§ 114 ff. Sozialgesetzbuch
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