Werdende Eltern fiebern der Geburt ihres Kindes entgegen und suchen sich ihre
Geburtsklink nach individuellen Kriterien aus. Doch nicht alle Geburten
verlaufen wie geplant: Im Jahr 2018 kamen 64.417 Kinder zu früh zur Welt, das
bedeutet, sie wurden vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche geboren.
10.577 dieser Kinder hatten ein Geburtsgewicht von unter 1.500 Gramm und
bedurften als sehr kleine Frühgeborene einer besonderen Versorgung. Diese finden
die Allerkleinsten in Perinatalzentren, von denen 26 unter evangelischer Leitung
stehen. Sie sind die Spezialisten für Frühgeborene unter den bundesweit 67
evangelischen Krankenhäusern mit Geburtshilfe, in denen im vergangenen Jahr
82.411 Kinder geboren wurden.
Frühgeborene brauchen besondere Fürsorge
"Mehr als jedes zehnte Baby wird in einem evangelischen Krankenhaus geboren.
Diejenigen unter ihnen, die zu früh zur Welt kommen, gehören in qualifizierte
Hände mit bester pflegerischer und medizinischer Betreuung", erklärt Christoph
Radbruch, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes
(DEKV).
Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über Maßnahmen zur
Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen schreibt vor, dass
für jedes Frühgeborene unter 1.500 Gramm mit besonders hohem Betreuungsbedarf
rund um die Uhr eine Gesundheits- und Kinderkrankenpflegekraft anwesend sein
muss. Geburten von Frühgeborenen finden selten geplant statt. Vor dem
Hintergrund des Personalmangels in der Pflege und von normalen
Personalschwankungen durch Krankheits- oder Notfälle können die Häuser diesen
Betreuungsschlüssel nicht jederzeit uneingeschränkt einhalten. Als Folge können
Kliniken zunehmend Betten in der Frühgeborenenversorgung nicht belegen und
müssen im schlimmsten Fall Risikogebärende an nicht entsprechend spezialisierte
Kliniken verweisen.
"Unser Ziel ist es, eine qualifizierte Geburtshilfe anzubieten und die besonders
sensiblen Frühgeborenen umfassend und qualifiziert zu betreuen. Was wir nicht
wollen, ist Frauen in der belastenden Situation einer Frühgeburt an nicht
spezialisierte Krankenhäuser zu überweisen oder zu verlegen. Die durch den G-BA
beschlossene Verlängerung der Frist auf den 31.12.2021, bis zu der unter
bestimmten Voraussetzungen Abweichungen von den Personalvorgaben möglich sind,
schafft Zeit, die dazu genutzt werden kann, pragmatische Lösungen zu finden. Sie
müssen die Sicherheit der patientenzentrierten Versorgung garantieren und mit
dem Krankenhausalltag sowie der Arbeitsmarktsituation in Einklang zu bringen
sein. Zentrales Element sind dabei flexiblere, an den tatsächlichen Pflegebedarf
der kleinen Patienten angepasste Personalschlüssel und Ausnahmetatbestände, die
der Realität des Krankenhausalltags gerecht werden. So können wir die
Allerkleinsten wohnortnah qualifiziert versorgen. Denn gerade in der
Geburtshilfe ist eine ortsnahe Betreuung wichtig", betont Radbruch.
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