fit und munter - Hunderttausende Norddeutsche leiden dauerhaft unter Straßenlärm - trotz EU Richtlinien hängen viele Städte Vorgaben hinterher

fit und munter

Hunderttausende Norddeutsche leiden dauerhaft unter Straßenlärm - trotz EU Richtlinien hängen viele Städte Vorgaben hinterher


Rund 261.000 Menschen sind in norddeutschen Städten jede Nacht
gesundheitlichen Risiken durch Straßenverkehrslärm ausgesetzt. Alleine 130.000
Menschen davon leben in Hamburg. Das ergaben Recherchen des Magazins "Panorama
3" im NDR Fernsehen. Das Magazin fragte bei allen norddeutschen Städten mit mehr
als 50.000 Einwohnern ab, wie viele Menschen an Hauptstraßen tagsüber eine
dauerhafte Lärmbelastung von mehr als 65 dB(A) und nachts von mehr als 55 dB(A)
hinnehmen müssen. Diese Daten liegen bei den Städten vor und wurden von
"Panorama 3" ausgewertet.

Nach Angaben des Umweltbundesamtes und von Lärmforschern steigt bei dauerhafter
Überschreitung dieser Schwellen das Risiko für negative gesundheitliche
Auswirkungen deutlich. Permanenter Umgebungslärm bedeutet Stress, kann zu
Schlafstörungen führen und birgt ein höheres Risiko um an einer Depression zu
erkranken oder Schlaganfälle und Herzinfarkte zu erleiden. Vor allem Menschen an
viel befahrenen Straßen sind so einem Dauerlärm ausgesetzt. Dieser Lärm kann
schon ab einer Anzahl von 3000 Kraftfahrzeugen pro Tag erreicht werden, sagt
Lärmforscher Michael Jäcker-Cüppers. Damit sei auch die Schwelle für erhöhte
gesundheitliche Risiken erreicht.

Die Europäische Union mahnt ihre Mitglieder schon länger an, die negativen
Folgen des Lärms zu mindern. Laut der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen große
Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern sowie Kommunen an Straßen mit mehr
als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr Lärmkarten und sogenannte
Lärmaktionspläne aufstellen. Darin soll festgehalten werden, wie die
Lärmbelastung dauerhaft gesenkt werden soll. Eigentlich hätte der aktuellste
Lärmaktionsplan bereits Mitte 2018 fertig sein sollen. Nach Recherchen von
"Panorama 3" hat von den norddeutschen Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern
bislang nur Rostock diesen Plan beim zuständigen Umweltbundesamt eingereicht.
Für Gesamtdeutschland hätten 70 Ballungsräume laut EU-Vorgaben diese
Lärmaktionspläne vorlegen müssen. Neben Rostock sind dieser Vorgabe in
Deutschland nur neun weitere Städte nachgekommen (Halle, Herne, Karlsruhe,
Koblenz, Köln, Mainz, Mannheim, Potsdam und Saarbrücken). Weil bereits in der
vorletzten Runde viele Kommunen keinen oder ungenügende Lärmaktionspläne
eingereicht haben, hat die EU 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen
Deutschland in Gang gesetzt, das noch immer nicht beendet ist.

Nach Hamburg leben in den norddeutschen Städten am meisten von Straßenlärm
belastete Menschen in Hannover (25.600 Einwohner), Bremen (23.100 Einwohner),
Osnabrück (14.980 Einwohner) und Braunschweig (10.700 Einwohner). Für sie alle
gilt: In der Nacht liegt die Lärmbelastung durch Straßen bei 55 Dezibel (A) oder
höher. Die EU Umgebungsrichtlinie schreibt jedoch nur vor, die Zahlen der
Anwohner an Hauptverkehrsstraßen zu berücksichtigen.

Dass Verkehrslärm auf Dauer nicht hinnehmbar ist, ist eigentlich im
Bundesemmissionsschutzgesetz festgeschrieben, zumindest für einen Teil der
Verkehrswege. Für Straßen, die neu gebaut oder wesentlich verändert werden, gibt
es klare Vorgaben: Zwischen 22.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens sollen in
Wohngebieten nur Lautstärken von 49 Dezibel (A) erreicht werden. Am Tage liegt
die Schwelle bei 59 Dezibel (A). Dieser Wert gilt jedoch nicht für sogenannte
Bestandstraßen - das sind alle Straßen, die vor 1974 gebaut und seitdem nicht
mehr wesentlich verändert wurden. Damit bleibt Bürgern, die an lauten
Bestandstraßen wohnen und eine Lärmminderung zum Beispiel durch
Geschwindigkeitsreduzierung erreichen wollen, nur ein langer Weg über Behörden
und oftmals Gerichte. Entscheidungen werden meist im Einzelfall getroffen.

Das für Lärm zuständige Bundesumweltministerium sieht für Änderungen offenbar
keine große Dringlichkeit. Man halte die bestehenden Regelungen "weiterhin für
sinnvoll", heißt es auf Anfrage von "Panorama 3". Das Verkehrsministerium
verweist lediglich auf die EU-Umgebungslärmrichtlinie - doch auch diese schreibt
keinen Grenzwert für Bestandstraßen vor.



Pressekontakt:
Norddeutscher Rundfunk
Presse und Information
Ralf Plessmann
Tel.: 040 / 4156-2333
Mail: r.plessmann@ndr.de
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