Anmoderationsvorschlag:
Gemütlich mit den Kollegen zusammensitzen und einen Glühwein schlürfen: So eine
Weihnachtsfeier ist schon was Schönes. Allerdings lauern hier auch viele
Fettnäpfchen und Gefahren. Besonders zu später Stunde, wenn dank Alkohol so
langsam alle Hemmungen fallen und der eine oder andere nicht mehr ganz Herr
seiner Sinne ist. Jessica Martin berichtet.
Sprecherin: Alle Jahre wieder wird aus so manch ungezwungenem Beisammensein eine
Weihnachtsfeier des Grauens. Und Schuld daran hat natürlich meistens...
O-Ton 1 (Eberhard Ziegler, 0:11 Min.): "Der Glühwein oder der Punsch, der bringt
einen manchmal auf Ideen, die man am nächsten Tag vielleicht dann bereut. Den
Chef beleidigen wäre so was, oder irgendwelche Scherze veranstalten, wo was
kaputtgeht."
Sprecherin: Sagt Eberhard Ziegler von der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung. Und wer zu tief ins Glas schaut und sich hinterher ans
Steuer setzt, sollte eins wissen:
O-Ton 2 (Eberhard Ziegler, 0:21 Min.): "Unfälle unter Alkoholeinfluss sind nicht
versichert, deshalb sollte man eben gar nichts trinken oder in Maßen, und wenn,
dann für den Heimweg vorsorgen. Entweder, dass man ein Taxi bestellt oder eine
Fahrgemeinschaft organisiert mit einem Kollegen, der eben nichts trinkt. Dieser
Kollege wäre dann auf dem Heimweg, wenn er die anderen nach Hause bringt, auch
auf diesen Abweichungen sogar versichert."
Sprecherin: Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung läuft
über den Arbeitgeber. Er gilt auch für die gesamte Zeit der Weihnachtsfeier -
und zwar unabhängig davon, ob sie in den Firmenräumen oder zum Beispiel in einem
Restaurant stattfindet.
O-Ton 3 (Eberhard Ziegler, 0:19 Min.): "Allerdings müssen dafür ein paar
Voraussetzungen erfüllt sein. Sie muss vom Arbeitgeber veranstaltet werden oder
zumindest gebilligt werden, es müssen alle Beschäftigen eingeladen sein und auch
ein großer Teil muss teilnehmen, deshalb sind es ''Gemeinschaftsfeiern'', die wir
versichern. Bei ganz großen Unternehmen kann man natürlich dann das auch
abteilungsweise machen."
Sprecherin: Aber Vorsicht: Auch wenn der Chef es netterweise erlaubt, mit Anhang
kommen zu dürfen:
O-Ton 4 (Eberhard Ziegler, 0:13 Min.): "Der Partner ist nicht versichert in der
gesetzlichen Unfallversicherung, denn die knüpft an das Beschäftigungsverhältnis
zum Unternehmen an, und in dem steht ja der Partner nicht. Umso mehr sollte man
dann eben seine Partnerin oder Partner im Auge behalten, dass nichts passiert!"
Abmoderationsvorschlag:
Mehr Informationen rund ums Thema Weihnachtsfeiern und wie Sie da vor Unfällen
abgesichert sind, finden Sie im Netz auf DGUV.de.
Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: +49-30-13001-1414
E-Mail: presse@dguv.de
Glinkastr. 40, 10117 Berlin
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/65320/4450938
OTS: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Original-Content von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), übermittelt durch news aktuell