Anlässlich der derzeit geführten Debatte um den Sonderfall einer
Patientenversorgung mit noch nicht in der EU zugelassenen Arzneimitteln sagt
BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen:
"Alle Beteiligten sollten sich erinnern, dass Patienten aufgrund der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ("Nikolausurteil") bei einer
lebensbedrohlichen Erkrankung unter bestimmten gesetzlich definierten
Voraussetzungen einen Versorgunganspruch gegenüber ihrer Krankenkasse auch dann
haben, wenn das Arzneimittel unter anderem dafür nicht oder noch nicht
zugelassen ist. Voraussetzung ist natürlich, dass eine Aussicht auf eine Heilung
oder spürbare Verbesserung der Erkrankung besteht.
Die derzeitige Debatte geht daher insgesamt am Kern des Problems vorbei.
Patienten sind heute etwa durch das Internet schneller und viel besser als
früher darüber informiert, wenn Arzneimittel, die ihnen möglicherweise helfen
könnten, irgendwo auf der Welt zugelassen werden. Insofern sind Situationen, in
denen Arzneimittel in einer Region der Welt bereits verfügbar sind und in einer
anderen nicht, zunehmend schwierig zu handhaben. Das Problem verstärkt sich, je
länger dieses Ungleichgewicht besteht und trifft insbesondere zu, wenn es sich
um Arzneimittel mit einem hohen therapeutischen Bedarf handelt.
Alle Akteure sind daher aufgerufen, das ihnen Mögliche zu tun, zur Nivellierung
dieser Zeiträume beizutragen. Wenn Arzneimittel in den großen Weltregionen mit
weniger Zeitdifferenzen zugelassen werden und damit regulär verfügbar sind,
verkleinert sich die aktuelle Problemlage erheblich."
Kontakt:
Andreas Aumann (Kommissarischer Pressesprecher), Tel. 030 27909-123,
aaumann@bpi.de
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