Seit dem Jahreswechsel bis hin zum 1. April hat es in der Zahnzusatzversicherung viele Änderungen und Neuerungen gegeben. Neue Tarife wurden präsentiert und manche Gesellschaften mussten die Beiträge anpassen.
Gerade zum Thema Beitragsanpassung muss deutlich gesagt werden: Ohne diese können die Gesellschaften die Leistungen in den Tarifen der Zahnzusatzversicherung nicht aufrechterhalten. Denn gerade bei ARAG, Barmenia und CSS, die bekanntermaßen eine hohe Absicherung bieten, sind die Kosten aus dem Ruder gelaufen, die Tarife mussten neu kalkuliert werden. Es wurden in der Vergangenheit sehr viele Rechnungen übernommen, die auch zum Teil im fünfstelligen Euro-Bereich lagen.
Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html
Wichtigste Frage für die meisten Kunden ist: Wie kann ich mich versichern, wenn mein Gebiss nicht mehr im tadellosen Zustand ist. Was ist bei der Beantragung einer Zahnzusatzversicherung zu berücksichtigen?
Viele Gesellschaften sind auf dem Markt und für jeden Kunden gibt es die passende Zahnzusatzversicherung. Ohne eine Leistungsstaffelung kommt die CSS aus: Nach Ablauf der Allgemeinen Wartezeit von acht Monaten hat der Kunden Anspruch auf die volle Leistung ohne Summenbegrenzung. Dabei gilt aber zu beachten, dass dieses nur mit einem relativ einwandfreien Gebiss klappt, fehlende Zähne sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, bei mehr als drei fehlenden Zähnen erfolgt die Ablehnung.
Die ARAG hat zwar eine Leistungsstaffelung über zwei Jahre, doch sind hier die Gesundheitsfragen sehr einfach zu beantwortet. Sogar bis zu vier fehlende Zähen können gegen Beitragszuschlag mitversichert werden. Auch bei fünf fehlenden Zähnen gibt es Versicherungsschutz, dann aber nur noch mit dem zahnärztlichen Befundbericht, den im Übrigen auch alle Kunden ab dem Eintrittsalter 55 Jahre einreichen müssen.
Ebenfalls können bei der Central fehlende Zähne mit versichert werden. Der Beitragszuschlag liegt zwar bei 5 Euro für jeden fehlenden Zahn (maximal drei), dafür sieht die Leistungsstaffelung aber schon in den ersten beiden Jahren eine hohe Erstattung mit 2.500 Euro vor. Diese Leistungsstaffelung wird bis zum sechsten Jahr fortgeführt, maximal können in dieser Zeit 7.500 Euro an Leistung in Anspruch genommen werden.
Die Barmenia hat sich mit dem Tarif ZGPlus neu aufgestellt. In Zukunft fällt eine fünfjährige Leistungsstaffelung an: aber auch hier können bis zu drei fehlende Zähne mit versichert werden. Es wird kein Beitragsaufschlag erhoben, aber eine abweichende Leistungsstaffelung vereinbart.
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