Medikamente geben, Injektionen verabreichen und Verbände
wechseln: Das und vieles mehr gehört zur täglichen Arbeit ambulanter
Pflegedienste, die zu den wichtigsten Leistungserbringern im Gesundheitswesen
zählen. Die meisten Anbieter kommen dabei ihren vertraglich festgelegten
Aufgaben einwandfrei nach und rechnen ihre Tätigkeiten korrekt mit den
Krankenkassen ab. Doch einige "Schwarze Schafe" wenden unlautere Methoden an, um
ihre Einkünfte auf unerlaubte Weise zu erhöhen. Die BKK Mobil Oil beobachtet
diese und ähnliche Entwicklungen im Gesundheitssystem seit langem kritisch. Mit
gutem Grund: Der finanzielle Schaden trifft letztlich alle Beitragszahler.
"Das Abrechnungssystem der gesetzlichen Krankenkasse basiert größtenteils auf
dem Vertrauensgrundsatz - leider kommt es immer wieder dazu, dass einige wenige
dieses Vertrauen ausnutzen", erklärt Britta Bernhorst, Compliance-Beauftragte
der BKK Mobil Oil. Auch wenn es sich insgesamt um Einzelfälle handelt, sind die
Folgen immens: Abrechnungsbetrug, Urkundenfälschung und Bestechung bringen die
gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen und damit letztlich auch die
Beitragszahler jährlich um etwa 20 bis 50 Milliarden Euro.
Abrechnungsbetrug in unterschiedlichen Formen
In der Praxis kommt es vor allem zu drei Ausprägungen des Abrechnungsbetrugs in
der ambulanten Pflege: Es werden tatsächlich nicht erbrachte Leistungen
abgerechnet, in ihrem Umfang erhöht oder von nicht ausreichend qualifiziertem
Personal durchgeführt. Aktuell ermittelt die Staatanwaltschaft in München gegen
mehrere Pflegedienste in Augsburg und München. Die Pflegedienste werden unter
anderem verdächtigt, Pflegebedürftigen und bzw. deren Angehörigen Geld oder
Sachleistungen gegeben zu haben, damit diese gegenüber dem Medizinischen Dienst
einen höheren Pflegebedarf vortäuschen. Zum Hintergrund: Pflegedienste rechnen
die sogenannten ambulanten Pflegesachleistungen direkt mit den
Pflegeversicherungen beziehungsweise mit den Krankenkassen ab. Wurden
abgerechnete Leistungen in Wahrheit gar nicht erbracht, fällt den Versicherungen
dies in der Regel nur durch Stichproben auf. Meist sind es die Pflegebedürftigen
oder deren Angehörige, die Unregelmäßigkeiten bemerken - etwa, wenn sie die
entsprechenden Leistungsbescheide des jeweiligen Pflegedienstes an die
Versicherungen gegenzeichnen sollen.
Das anonyme Hinweisgebersystem der BKK Mobil Oil
"Nicht jede fehlerhafte Abrechnung muss einen kriminellen Hintergrund haben - es
kann sich auch um ein Versehen handeln", so Britta Bernhorst. "Wer jedoch einen
konkreten Verdacht hat, kann diesen über unser Hinweisgebersystem melden oder
sich direkt an die Korruptionsbekämpfungsstelle der BKK Mobil Oil wenden",
erklärt die Compliance-Beauftragte. Informationen zum Hinweisgebersystem (BKMS®
System) finden sich auf der Website der BKK Mobil Oil:
www.bkk-mobil-oil.de/compliance
Die Kontaktaufnahme über das Hinweisgebersystem ist anonym möglich und die
Übermittlung sowie Bearbeitung der Hinweise kann vertraulich erfolgen. Es gibt
außerdem die Möglichkeit, einen geschützten Postkasten einzurichten, über den
Nachrichten ohne Angabe von Kontaktdaten ausgetauscht werden können. Der
Vorteil: Über den geschützten Postkasten wird der Bearbeiter eine Rückmeldung
geben, was mit dem Hinweis geschieht, oder Fragen stellen, falls Einzelheiten
noch unklar sein sollten - dabei bleibt der Hinweisgeber auch während des
gesamten Dialogs anonym.
Pressekontakt:
BKK Mobil Oil Pressestelle
Dirk Becker
Telefon: 040 3002-11423
E-Mail: pressestelle@bkk-mobil-oil.de
fischerAppelt, relations
Jessica Eschenbach
Telefon: 040 899699-569
E-Mail: Jessica.Eschenbach@fischerappelt.de
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