Kann ein Patient aufgrund einer Therapie seinen Haushalt
nicht führen, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe für
bis zu vier Wochen. Sind Kinder unter zwölf Jahren zu versorgen, um die sich
keiner kümmern kann, gilt das sogar bis zu 26 Wochen. Darauf weist das
Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" hin. Bei älteren Kindern lohnt sich die
Nachfrage auf Kulanzerstattung. Auch die maximale Erstattung pro Tag sollte man
erfragen, da sie bei jeder Kasse anders ist.
Arzt muss Bescheinigung ausstellen
Voraussetzung für die Erstattung ist, dass der Arzt eine entsprechende
Bescheinigung ausstellt, aus der Beginn, Dauer und Umfang der Hilfe hervorgehen.
"Der Anspruch besteht nur, wenn keine im Haushalt lebende Person den Haushalt
fortführen kann", erklärt Heike Morris, juristische Leiterin der Unabhängigen
Patientenberatung Deutschland (UPD). Zwar kann auch eine vertraute Person die
Haushaltsführung übernehmen. Für Ehepartner und nahe Verwandte bis zweiten
Grades werden aber lediglich Verdienstausfall und Fahrtkosten angemessen
erstattet. Zwar sind die Leistungen der Krankenkassen begrenzt - häufig
erstatten sie aber mehr, als Patienten denken. In der aktuellen "Apotheken
Umschau" finden Leserinnen und Leser Informationen zu Themen wie Krankengeld,
Fahrtkosten, Zweitmeinung, Sehhilfen und Zahnersatz.
Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei. Das
Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 12/2019 A liegt aktuell in den meisten
Apotheken aus.
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